Friedhöfe in der Gemeinde

In der Gemeinde Gerstungen gibt es 13 Friedhöfe. Sie sind Orte der Erinnerung, der Begegnung mit Tod und Vergänglichkeit und erfüllen eine wichtige Funktion in unserem gemeindlichen Zusammenleben. Die Friedhofsverwaltung berät Sie gerne über verschiedenste Beisetzungsmöglichkeiten.

  • Gerstungen
  • Untersuhl
  • Neustädt
  • Sallmannshausen
  • Lauchröden
  • Unterellen
  • Oberellen
  • Förtha
  • Marksuhl
  • Wolfsburg-Unkeroda
  • Eckardtshausen
  • Burkhardtroda

Was ist vor der geplanten Einebnung Ihrer Grabstelle zu beachten?

Die Friedhofverwaltung führt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) Einebnungen durch.
Dafür ist ein Antrag auf Einebnung einer Grabstätte erforderlich. [Antrag auf Einebnung einer Grabstätte]
Der letzte Tag der Antragsabgabe ist der 15. April bzw. 15. Oktober.

 

Ortsrecht zum Friedhofswesen

Friedhofsatzung
1. Änderung Friedhofsatzung
Friedhofsgebührensatzung
1. Änderung Friedhofsgebührensatzung