Aktuelles
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Landratswahl am 15.04.2018 |
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Informationen zur Landratswahl | Gemeinde-Gesamtergebnis |
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Informationen zur Landratswahl | Online-Wahlscheinantrag
Am Sonntag, dem 15. April 2018 findet die Wahl des Landrates des Wartburgkreises statt. Wer zu diesem Termin verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen.
Der dafür vorgesehene Online-Wahlscheinantrag ist unter folgendem Link beim Landeswahlleiter erreichbar.
Die entsprechenden Wahlunterlagen werden Ihnen dann durch die Gemeindeverwaltung zugestellt. |
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Informationen zur Landratswahl | Wahlbekanntmachung
Am 15.04.2018 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
Die Gemeinde bildet 8 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich
Wahl-bezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums
(Straße, Hausnummer, Zimmer)
1 Oberdorf Rathaus Gerstungen, Wilhelmstraße 53
2 Unterdorf AWO-Begegnungsstätte Gerstungen, Markt 14
3 Untersuhl Vereinshaus Untersuhl, Untersuhler Str. 32
4 Neustädt/
Sallmannshausen Dorfgemeinschaftshaus, Brunnenstraße 37, OT Neustädt
5 Zentrum Grundschule Gerstungen, Mittelweg 2
6 Lauchröden Dorfgemeinschaftshaus, Eisenacher Str. 4, OT Lauchröden
7 Oberellen Bürgerbegegnungsstätte, Schulungsraum der Feuerwehr, Friedensteinstr. 44, OT Oberellen
8 Unterellen Dorfgemeinschaftshaus, Pfarrgasse 35, OT Unterellen
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Gerstungen, Wilhelmstraße 53.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 15.04.2018, um 17.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
4. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstands; soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 15. April 2018 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):
8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 16.04.2018 ab 09.00 Uhr in den Arbeitsräumen der Wahlbehörde, Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, in Gerstungen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden können.
9. Hinweis:
Hat bei der Wahl kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erhalten, findet eine Stichwahl statt. Der Termin einer etwaigen Stichwahl wurde auf den 29. April 2018 festgelegt.
Gerstungen, den 27.03.2018
gez. A. Schaub
Wahlbeauftragte der Gemeinde Gerstungen |
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Informationen zur Landratswahl | Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 15.04.2018
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Landrats in der Gemeinde Gerstungen wird in der Zeit vom 26.03.2018 bis zum 30.03.2018 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Laut § 37 Abs. 2 ThürKWG verlängern oder ändern sich die angegebenen Fristen und Termine nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt.)
von Montag bis Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr,
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr und am
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstr. 53, Zimmer 2.10
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 26.03.2018 bis zum 30.03.2018 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, Zimmer 2.10 schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 25.03.2018 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
5.1.) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder
5.2.) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13.04.2018 (2. Tag vor der Wahl), bis 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, Zimmer 2.10 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (Faxnummer 036922 24550) oder E-Mail (wahlen@gerstungen.de) bzw. das ONLINE-Angebot unter www.gerstungen.de als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 14.04.2018 (ein Tag vor der Wahl), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
7. Für den Fall, dass bei der Wahl am 15.04.2018 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 29.04.2018 eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 15.04.2018 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 15.04.2018 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 27.04.2018 (2. Tag vor der Stichwahl) bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, Zimmer 2.10 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (Faxnummer 036922 24550) oder E-Mail (wahlen@gerstungen.de) bzw. das ONLINE-Angebot unter www.gerstungen.de als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 28.04.2018 (ein Tag vor der Stichwahl), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
8. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Gemeindeverwaltung, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 15.04.2018, bis 18 Uhr bzw. im Fall einer Stichwahl am Tag der Stichwahl, dem 29.04.2018, bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.
Gerstungen, den 02.03.2018
gez. Schaub
Wahlbeauftragte der Gemeinde |
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Informationen zur Landratswahl | Am Sonntag, dem 15. April findet die Wahl zum Landrat des Wartburgkreises statt. |
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Bundestagswahl am 24.09.2017 |
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Informationen zur Bundestagswahl | Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk.
Die Gemeinde ist in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt:
1 Oberdorf - Rathaus Gerstungen, Wilhelmstraße 53
2 Unterdorf - AWO-Begegnungsstätte Gerstungen, Markt 14
3 Untersuhl - Vereinshaus Untersuhl, Untersuhler Str. 32
4 Neustädt - Dorfgemeinschaftshaus, Brunnenstraße 37, OT Neustädt
5 Sallmannshausen - Dorfgemeinschaftshaus, Unterstraße 31 A, OT Sallmannshausen
6 Zentrum - Grundschule Gerstungen, Mittelweg 2
7 - Lauchröden Dorfgemeinschaftshaus, Eisenacher Str. 4, OT Lauchröden
8 - Oberellen Bürgerbegegnungsstätte, Schulungsraum der Feuerwehr, Friedensteinstr. 44, OT Oberellen
9 - Unterellen Dorfgemeinschaftshaus, Pfarrgasse 35, OT Unterellen... |
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Informationen zur Bundestagswahl | Bekanntmachung der Gemeinde Gerstungen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 |
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Informationen zur Bundestagswahl | Bundestagswahl 2017
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger ,
am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Hierzu werden viele Wahlhelfer benötigt.
Daher ergeht der Aufruf an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, sich kurzfristig im Rathaus Gerstungen zu melden und ihre Unterstützungsbereit-schaft zu erklären.
Dazu kann auch das abgedruckte Formular verwendet werden.
Ebenso können Sie sich telefonisch unter 036922/ 245-14 bzw. 245-11 oder per E-Mail unter wahlen@gerstungen.de melden.
A. Schaub
Wahlbüro der Gemeinde Gerstungen |
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Informationen zur Bundestagswahl | Bestätiger Wahltermin: Bundestagswahl am 24.09.2017 |
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Bürgermeisterwahl am 22.05.2016 |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Öffentliche Bekanntmachung
des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 22.05.2016
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2016 das Wahlergebnis festgestellt.
Ergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Gerstungen
1. Wahlberechtigte insgesamt: 4.890
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler: 2.470
3. ungültige Stimmabgaben: 33
4. gültige Stimmabgaben: 2.437
5. Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen:
Kennwort der Partei oder Wählergruppe oder des Einzelbewerbers/ Name, Vorname des Bewerbers/ Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen
CDU Müller, Uwe 569
SPD/FW Hartung, Sylvia 1.868
6. Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf die Bewerberin Sylvia Hartung/SPD/FW. Damit ist sie zur Bürgermeisterin der Gemeinde Gerstungen gewählt.
7. Jede wahlberechtigte Person kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wartburgkreis - Kommunalaufsicht- , Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Gerstungen, 24.05.2016
A. Schaub
Gemeindewahlleiterin |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Am 22. Mai 2016 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
1. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Am Sonntag, dem 22. Mai 2016 findet in unser Gemeinde die Bürgermeisterwahl statt. Wer zu diesem Termin verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen.
Der dafür vorgesehene Online-Wahlscheinantrag ist unter folgendem Link beim Landeswahlleiter erreichbar... Wahlscheinantrag
Die entsprechenden Wahlunterlagen werden Ihnen dann durch die Gemeindeverwaltung zugestellt. |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
a) Der Gemeindewahlausschuss Gerstungen hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen am 22.05.2016 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen am 22. Mai 2016
1. Das Wählerverzeichnis zu der oben aufgeführten Wahl für die Stimmbezirke der Gemeinde Gerstungen kann in der Zeit vom 02.05. bis zum 06.05.2016 ( 20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten
von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Rathaus, Wilhelmstraße 53, Zimmer 2.10
von Wahlberechtigten eingesehen werden. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Bekanntmachung zu den Bürgermeisterwahlen am 22. Mai 2016
Am Dienstag, dem 19. April 2016 findet die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses Gerstungen statt.
Thema: Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Ort: Rathaus Gerstungen,
Wilhelmstr. 53, 99834 Gerstungen, Versammlungsraum
Zeit: 18.30 Uhr
Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt ist jedermann gestattet.
Ich weise darauf hin, dass aufgrund von Einwendungen oder von Amts wegen eine weitere Sitzung des Wahlausschusses erforderlich werden kann, die ich vorsorglich für Dienstag, den 26. April 2016 um 18.30 im Rathaus Gerstungen, Versammlungsraum, anberaume (§ 17 Abs. 4 Satz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG).
Gerstungen, den 29.03.2016
gez.
Annette Schaub
Gemeindewahlleiterin |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Gerstungen am 22. Mai 2016
1. In der Gemeinde Gerstungen wird am 22.Mai 2016 eine hauptamtliche Bürgermeisterin/ ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt... |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Informationen zur Bürgermeisterwahl 2016:
In diesem Jahr wird am 22.Mai die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen stattfinden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen werden Wahlhelfer benötigt.
Daher ergeht der Aufruf an die Einwohner der Einheitsgemeinde Gerstungen, im Rathaus Gerstungen ihre Bereitschaft zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes im Wahlvorstand zu erklären. Insbesondere sind auch Jugendliche ab 16 Jahre dazu aufgefordert, auf diesem Wege einmal Demokratie live zu erleben.
Zur Anmeldung kann das abgedruckte Formular verwendet werden. Für den jeweiligen Wahltag wird ein kleines "Erfrischungsgeld" gewährt.
Fragen dazu, speziell auch zum Wahlvorschlagsverfahren, werden von der Wahlleiterin Frau Annette Schaub (Tel. 036922 245-14) beantwortet.
Weitere Informationen zum Wahlgeschehen finden Sie in den kommenden Ausgaben des Amtsblattes sowie im Internet unter http://www.gerstungen.de oder auch unter
www.wahlen.thueringen.de.
A.Schaub
Wahlleiterin |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Am Sonntag, dem 22. Mai 2016 finden die Bürgermeisterwahlen in der Einheitsgemeinde Gerstungen statt. |
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Landtagswahl am 14.09.2014 |
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Informationen zur Landtagswahl | Am 14.September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Gemeinde ist in folgende 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt... |
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Informationen zur Landtagswahl | Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14.September 2014
Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die
Gemeinde Gerstungen liegt in der Zeit vom 25. bis 29. August 2014 während der Dienstzeiten der Gemeindebehörde
von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr,
Dienstag bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.00 Uhr in Gerstungen , Rathaus, Wilhelmstr. 53, Zi. 2.10 (barrierefrei)zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist mittels Bildschirm möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. |
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Informationen zur Landtagswahl | Am 14. September findet die Wahl zum Thüringer Landtag statt. |
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Ortsteilbürgermeisterwahl am 25.05.2014 |
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Informationen zur Ortsteilbürgermeisterwahl | Als Ortsteilbürgermeister/-innen wurden in unseren Ortsteilen gewählt:
Lauchröden - Uwe Müller (53,2 %)
Oberellen - Caterina Körner (89,5 %)
Unterellen - Annemarie Rimbach (89,6 %)
Neustädt - Udo Börner (85,3 %)
Sallmannshausen - Jens Schwedes (95,5 %)
Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses Gerstungen am 26. Mai 2014 in Gerstungen bestätigt. |
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Gemeinderatswahl am 25.05.2014 |
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Informationen zur Gemeinderatswahl | Ergebnisse zur Wahl des Gemeinderates Gerstungen im Überblick:
Gewählt sind nunmehr:
Müller Uwe (CDU)
Stein Klaus (CDU)
Schrön Marco (CDU)
Schramm Manfred (CDU)
Fey Günter (CDU)
Bischoff Heidemarie (FDP)
Hartung Wilfried (SPD/FW)
Körner Caterina (SPD/FW)
Göpel Bernd (SPD/FW)
Trümper Dieter (SPD/FW)
Stück Michael (SPD/FW)
Schüler Ralf (SPD/FW)
Schurstein Carolin (SPD/FW)
Teichmüller Sylvia (SPD/FW)
Schwedes Jens (SPD/FW)
Weghenkel Harry (LAD)
Griebel Marcus (LAD)
Köppe Heiko (LAD)
Rimbach Annemarie (WGU)
Ißleib Torsten (WGU) |
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Informationen zur Europawahl | Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. |
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Kommunalwahl am 25.05.2014 |
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Informationen zur Kommunalwahl | Am 25. Mai 2014 finden die Kommunalwahlen
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Gewählt werden
- die Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden, Unterellen und Oberellen,
- die Gemeinderatsmitglieder sowie
- die Kreistagsmitglieder. |
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Informationen zur WAHL | Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 finden auch in unserer Gemeinde die Europa- und Kommunalwahlen statt. Wer zu diesem Termin verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen.
Der dafür vorgesehene Online-Wahlscheinantrag ist unter folgendem Link beim Landeswahlleiter erreichbar... Wahlscheinantrag
Die entsprechenden Wahlunterlagen werden Ihnen dann durch die Gemeindeverwaltung zugestellt. |
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Kommunalwahl am 25.05.2014 |
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Informationen zur Kommunalwahl | Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl
der Kreistagsmitglieder,
Gemeinderatsmitglieder,
der Ortsteilbürgermeister
am 25.Mai 2014 in der Gemeinde Gerstungen
Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Stimmbezirke der Gemeinde Gerstungen kann in der Zeit vom 5. Mai bis 9. Mai 2014 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten von Wahlberechtigten eingesehen werden... |
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Informationen zur Europawahl | Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25.Mai 2014
1. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Gemeinde Gerstungen wird in der Zeit vom 5. bis 9.Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Achtung: nicht am Feiertag)
von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr ,
Dienstag bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.00 Uhr
in Gerstungen , Rathaus, Wilhelmstr. 53, Zi. 2.09
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten... |
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Ortsteilbürgermeisterwahl am 25.05.2014 |
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Informationen zur Ortsteilbürgermeisterwahl | Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Ortsteilbürgermeister
1. In den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung
- Lauchröden
- Oberellen
- Unterellen
- Neustädt
- Sallmannshausen
wird am 25. Mai 2014 je ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde Gerstungen gewählt.
Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat... |
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Gemeinderatswahl am 25.05.2014 |
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Informationen zur Gemeinderatswahl | Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder
1. In der Gemeinde Gerstungen sind am 25.Mai 2014
20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen.
Zum Gemeinderatsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 ThürKWG). |
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Kommunalwahl am 25.05.2014 |
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Informationen zur Kommunalwahl | Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Am Dienstag, dem 22.April 2014 findet die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses Gerstungen statt.
Thema: Prüfung und Beschlussfassung über Zulassung der
eingereichten Wahlvorschläge und Erklärung zu Listenverbindungen
Ort: Rathaus Gerstungen,
Wilhelmstr. 53, 99834 Gerstungen, Versammlungsraum
Zeit: 18.30 Uhr
Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt ist jedermann gestattet.
Ich weise darauf hin, dass aufgrund von Einwendungen oder von Amts wegen eine weitere Sitzung des Wahlausschusses erforderlich werden kann, die ich vorsorglich für Dienstag, den 29. April 2014 um 18.30 im Rathaus Gerstungen, Versammlungsraum, anberaume (§ 17 Abs. 4 Satz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG).
Gerstungen, den 07.04.2013
gez. Sylvia Hartung
Gemeindewahlleiterin |
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Informationen zur WAHL | Informationen zu den Wahlen 2014
Den Einwohnern Thüringens steht 2014 ein "Superwahljahr" bevor. Neben den Kommunalwahlen werden die Europawahl und später die Landtagswahl durchgeführt.
Die genauen Termine sind:
25. Mai 2014 Wahl zum Europäischen Parlament sowie
Kommunalwahlen, hier
- Wahl der Gemeinderatsmitglieder
- Wahl der Kreistagsmitglieder
- Wahl der Ortsteilbürgermeister
in Lauchröden, Unterellen, Oberellen, Neustädt und Sallmannshausen
14. September 2014 Wahl zum Thüringer Landtag
Im Laufe des Sommers werden dann die Ortsteilräte im Rahmen von Bürgerversammlungen gewählt.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen werden viele Wahlhelfer benötigt.
Daher ergeht der Aufruf an die Einwohner der Einheitsgemeinde Gerstungen, im Rathaus Gerstungen ihre Bereitschaft zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes im Wahlvorstand zu erklären. Insbesondere sind auch Jugendliche über 18 Jahre dazu aufgefordert, auf diesem Wege einmal Demokratie live zu erleben.
Zur Anmeldung kann das abgedruckte Formular verwendet werden.
Für den jeweiligen Wahltag wird ein kleines "Erfrischungsgeld" gewährt.
Weitere Informationen zum Wahlgeschehen finden Sie in den kommenden Ausgaben des Amtsblattes sowie im Internet unter www.gerstungen.de.
Fragen dazu, speziell auch zum Wahlvorschlagsverfahren (Kommunalwahlen), werden von der Gemeindewahlleiterin Frau Sylvia Hartung (Tel. 036922 245-33) beantwortet.
S.Hartung
Gemeindewahlleiterin |
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Bundestagswahl am 22.09.2013 |
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Informationen zur Bundestagswahl | Die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 hat in der Einheitsgemeinde Gerstungen mit samt ihren Ortsteilen zu folgenden Ergebnissen geführt. |
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Informationen zur Bundestagswahl | Wahlbekanntmachung zur Wahl des Deutschen Bundestages am 22. September 2013 |
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Informationen zur Bundestagswahl | Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am
22. September 2013 |
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Informationen zur Bundestagswahl | Zur bevorstehenden Bundestagswahl am Sonntag, dem 22. September 2013 ist auch Briefwahl möglich. Der dafür vorgesehende Online-Wahlscheinantrag ist unter folgendem Link beim Landeswahlleiter erreichbar... Wahlscheinantrag
Die entsprechenden Wahlunterlagen werden Ihnen dann durch die Gemeindeverwaltung zugestellt. |
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Informationen zur Bundestagswahl | Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum deutschen Bundestag statt. |
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Landratswahl am 22.04.2012 |
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Informationen zur Landratswahl | Gemeindeergebnis Landratswahl in der Einheitsgemeinde Gerstungen |
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Informationen zur Landratswahl | Stimmbezirksergebnisse Landratswahl in der Einheitsgemeinde Gerstungen |
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Informationen zur Landratswahl | Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl des Landrates des Wartburgkreises am 22. April 2012
1. Das Wählerverzeichnis für Wahl des Landrates des Wartburgkreises am 22. April 2012 in der Gemeinde Gerstungen wird in der Zeit vom 2. bis zum 6. April 2012 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Dienststunden (Achtung: nicht am Karfreitag)
von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Dienstag bis 18.00 Uhr in Gerstungen im Rathaus, Wilhelmstr. 53, Zi. 2.12 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten... |
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Informationen zur Landratswahl | Informationen zu den Wahlen des Landrates des Wartburgkreises
Online-Wahlscheinantrag
Mit diesem Online-Antrag kann man seinen Wahlschein für die anstehende Landratswahl in Gerstungen beantragen und sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen. |
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Informationen zur Landratswahl | Die nächste Wahl (Wahl des Landrates) findet am 22.04.2012 statt. |
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Bürgermeisterwahl am 06.06.2010 |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Bekanntmachung über die Ergebnisse der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 6. Juni 2010 in der Gemeinde Gerstungen
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:
A Wahlberechtigte insges. 4.998
B Zahl der Wähler/innen 2.605
C Ungültige Stimmabgaben 15
D Gültige Stimmabgaben 2.590
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
1. Hartung, Werner 1.972
2. Köppe, Heiko 618
Zusammen 2.590
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber
Hartung, Werner
Er ist zum Bürgermeister gewählt.
Bemerkungen
Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses Gerstungen
am 7. Juni 2010 in Gerstungen festgestellt.
gez.
S. Hartung
Gemeindewahlleiterin |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Zum Vergleich: Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 27. Juni 2004 |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Wahlbekanntmachung
Am 6. Juni 2010 in der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr wird der hauptamtliche Bürgermeister der Gemeinde Gerstungen gewählt... |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Online-Wahlscheinantrag
Mit diesem Online-Antrag kann man seinen Wahlschein für die anstehende Bürgermeisterwahl in Gerstungen beantragn und sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen. |
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Informationen zur Bürgermeisterwahl | Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Gemeindewahlausschuss Gerstungen hat in seiner Sitzung am 04.05.2010 über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl am 06.Juni 2010 entschieden.
Nähere Informationen in der Bekanntmachung |
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Bundestagswahl am 27.09.2009 |
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Informationen zur Bundestagswahl | Stimmbezirksergebnisse
Stimmbezirk 1-6 |
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Informationen zur Bundestagswahl | Stimmbezirksergebnisse Zweitstimme |
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Informationen zur Bundestagswahl | Stimmbezirksergebnisse Zweitstimme |
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Informationen zur Bundestagswahl | Stimmbezirksergebnisse Erstimme |
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Informationen zur Bundestagswahl | Gemeindeergebnis Erststimme |
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Landtagswahl am 30.08.2009 |
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Informationen zur Landtagswahl | Fortsetzung Wahlergebnisse Zweitstimme |
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Informationen zur Landtagswahl | Wahlergebnisse Zweitstimme |
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Informationen zur Landtagswahl | Fortsetzung Wahlergebnisse Erststimme |
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Informationen zur Landtagswahl | Wahlergebnisse Erststimme |
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Kommunalwahl am 07.09.2009 |
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Informationen zur Kommunalwahl | weitere Ergebnisse der Gemeinderatswahlen nach Stimmbezirken |
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Informationen zur Kommunalwahl | Stimmbezirksergebnisse Gemeinderatswahl in Gerstungen |
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Informationen zur Kommunalwahl | Ergebnisse Gemeinderat Gerstungen |
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Informationen zur Kommunalwahl | Ergebnisse Ortsteilbürgermeisterwahlen |
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