Müllverbrennung Heringen Streitpunkt
Die "Bürgerinitiative für ein lebenswertes Werratal" lässt sich nicht klein kriegen. Das Hessische Verwaltungsgericht in Kassel hat die Klage gegen die Genehmigung der Müllverbrennungsanlage in Heringen abgelehnt und die Revision nicht zugelassen.
Eine Revision ist laut Rechtssprechung nur zulässig, wenn ein großes öffentliches Interesse besteht, wenn das ergangene Urteil abweicht von Grundsatzentscheidungen von höchsten Gerichten und wenn Verfahrensmängel aufgetreten sind.
Doch dies sah das Gericht nicht "Wir sind da völlig anderer Meinung", so BIChef Klaus Reinhardt.
Deshalb hat Klaus Fischer aus Heringen für die BI gegen die Nichtzulassung der Revision beim Hessischen Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
"Diese Anlage unterliegt sehr wohl großem öffentlichen Interesse, da es um die nachhaltige gesundheitliche Gefährdung einer ganzen Region geht", so Reinhardt. Außerdem geht die BI von Verfahrensfehlern aus, weil das Gericht es unterlassen hat, ein "Obergutachten" einzuholen. Dies wäre aber aus BI-Sicht notwendig gewesen.
Quelle: TLZ vom 17.08.2009