Pressemitteilung
der Gemeinde Gerstungen,
des Umweltverbandes Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Werratal" e.V.
und des Naturschutzverbandes "Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen" e.V.
vom 15. April 2013
Die Gemeinde Gerstungen, der anerkannte Umweltverband Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Werratal" e.V. und der anerkannte Naturschutzverband "Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen" e.V. haben gegen eine erneute Erlaubnis des RP Kassel zur Versenkung von 18,4 Mio. m³ Salzabwasser bis zum Jahr 2015 Klage erhoben und einen Eilantrag auf sofortige Einstellung der Versenkung gestellt.
Über die Klage wurde noch nicht entschieden, die Eilanträge wurden - zuletzt am 20.03.2013 - abgelehnt.
Die hessischen und thüringischen Fachbehörden haben klar und deutlich die Fortsetzung der Versenkung ab dem Jahr 2011 abgelehnt und zumindest langfristig eine Trinkwassergefährdung nicht ausgeschlossen.
Das Land Hessen und die Gerichte haben dies in einer nur als besonders willkürlich erscheinenden Entscheidung ignoriert, keine Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen und wesentlichen Sachvortrag einseitig zu Gunsten von K+S übergangen.
Die Entscheidung des 2. Senates des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs leidet an derart gravierenden Mängeln, dass eine Überprüfung (Anhörungsrüge) durch das Gericht selbst auf An-trag der Gemeinde und der Verbände stattfinden muss, welche fristgerecht eingereicht wurde. Gleichzeitig wurden die an der Entscheidung beteiligten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Es wurde
- die offensichtlich pauschale Ungleichbehandlung,
- die massive Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie
- die gravierenden Fehlentscheidungen gegen Recht und Gesetz
geltend gemacht und der sich daraus ergebende Vorwurf der Willkürentscheidung erhoben.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom Land Hessen, dem Düngemittelkonzern K+S und auch dem 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs verweigert.
So sei zwar für behandeltes Abwasser eine Umweltprüfung erforderlich, nicht aber für das unbehandelte Salzabwasser. Auch müsse eine Grundwasseranreicherung zum Zwecke der Verbesserung der Wasserqualität einer Umweltprüfung unterzogen werden, nicht jedoch - wie hier - bei einer Verschlechterung. Auch stehe die Produktion von Kalidünger in keinem rechtlichen Zusammenhang mit dem Salzabwasser!
Jeder Grundstückseigentümer muss sich an Recht und Gesetz halten, für die Umwelt in Kläranlagen investieren, nur der Großkonzern K+S darf zur Erhaltung der Gewinninteressen der Aktionäre das Grundwasser extrem verschmutzen.
Die Gemeinde und die Verbände werden weiterhin alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um kurzfristig eine rechtsstaatliche Entscheidung herbeizuführen. Weiterhin wird die Gemeinde Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.
Hartung | Reinhardt | Karol |
Bürgermeister | Vorsitzender BI | Vorsitzender VANT |
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