Einführung einer einheitlichen Friedhofsatzung zum 1. Juli 2026
Alle Grabarten im Überblick

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zum 1. Juli 2026 tritt in der Gemeinde Gerstungen eine neue Friedhofsgebührensatzung in Kraft. Damit werden die bisherigen Regelungen aus den ehemals selbständigen Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg‑Unkeroda und Gerstungen zu einem Reglement zusammengeführt, sodass künftig einheitliche Gebühren und klare Vorgaben für alle Friedhöfe im Gemeindegebiet gelten. Die neue Satzung basiert auf einer aktuellen Kostenkalkulation, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie legt fest, wie sich die Gebühren für Grabstätten und Leistungen zusammensetzen und welcher Anteil der entstehenden Kosten durch Gebühren gedeckt werden muss.
Der Gemeinderat hat hierfür einen Deckungsgrad von 80 % beschlossen; den restlichen Anteil übernimmt die Gemeinde über den Haushalt. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger gut orientieren können, stellen wir Ihnen (PDF-Datei) die Grabarten vor, die auf den Friedhöfen der Gemeinde angeboten werden.
Ihr Bürgermeister
Daniel Steffan
