Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „WINDPARK GERSTUNGEN-OST“

Bekanntmachung der Gemeinde Gerstungen

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Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 09.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Vorhaben „Windpark Gerstungen-Ost“ in Gerstungen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Stand von April 2025 maßgebend.


Anlass der Planung:

Der Vorhabenträger plant in Kooperation mit der Windkraft Thüringen GmbH (WKT) und der Gemeinde Gerstungen die Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemeinde Gerstungen, südlich des Ortsteils Unterellen bzw. westlich des Ortsteils Oberellen im Bereich des Dietrichsberges.

Die Gemeinde Gerstungen hat sich zur Unterstützung des Projektes bekannt und sieht es als ihren Betrag zur Energiewende und zur Umsetzung der von der Bundesregierung bis zum Jahr 2040 angestrebten Klimaneutralität an. Ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Gerstungen und dem Vorhabenträger wurde am 18.12.2019 unterschrieben.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden.

 

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 39,5 ha.
Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Ausführliche Bekanntmachung im Downloadbereich.