Ankündigung zum Austausch der Hauptwasserzähler in Gerstungen mit all seinen Ortsteilen


Die gesetzliche Eichzeit von Kaltwasserzählern beträgt 72 Monate (6 Jahre). Damit sind diese, als Übergabestelle von der Gemeinde, in regelmäßigen Abständen durch den zuständigen Wasserversorger auszutauschen. Davon ausgenommen sind Zwischenzähler bzw. Wohnungswasserzähler.

Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, werden in diesem Jahr ab dem 15.02.2022 (7. KW 2022) durch die Beauftragten des Eigenbetriebes, die Hauptwasserzähler auf den Grundstücken gewechselt, bei welchen die Eichzeit des Zählers bereits abgelaufen ist bzw. zeitnah abläuft.

Das reine Auswechseln des Hauptwasserzählers ist für die Grundstückseigentümer/Besitzer kostenfrei, da dieser im Eigentum des Eigenbetriebes steht. Sollten allerdings sonstige Reparaturarbeiten bzw. Materialkosten anfallen, erfolgt eine Weiterberechnung an den Auftraggeber.

Wir bitten daher alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke, den Beauftragten der Gemeindewerke Gerstungen freien Zugang zum Grundstück bzw. Haus zu gewähren. Unsere beauftragten Mitarbeiter können sich auf Verlangen mit einem Dienstausweis bzw. einer Vollmacht entsprechend ausweisen. Selbstverständlich werden die Mitarbeiter der Gemeindewerke Gerstungen alle notwendigen Hygieneregeln bestmöglich einhalten. Sollte auf dem Grundstück niemand angetroffen worden sein, wird eine Nachricht hinterlassen, so dass dann telefonisch eine konkrete Terminvereinbarung abgesprochen werden kann.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Interesse der Gebührenzahler ist, den Wechsel der Messanlage vornehmen zu lassen. Nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit eines Wasserzählers, kann dieser in Ausnahmefällen die entnommene Wassermenge nicht mehr korrekt feststellen, was sich nachteilig auswirken könnte.

In den Tagen nach dem Wechsel des Wasserzählers, bitten wir die Grundstückseigentümer, im eigenen Interesse, den Wasserzähler zu kontrollieren. Eventuelle Unregelmäßigkeiten, z.B. Undichtheiten/Tropfen könnten somit umgehend festgestellt und nach Information an den Eigenbetrieb sehr zeitnah abgestellt werden.

Weiterhin empfehlen wir jedem Grundstückseigentümer, regelmäßig den Wasserfilter zu überprüfen und zu spülen bzw. die Filterpatrone in der Gebäudeinstallation auszutauschen.

Wir bitten die Eigentümer/Besitzer/Mieter der betroffenen Grundstücke, sich entsprechend darauf einzustellen.

 

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