Aufhebung der 9. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus

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Der Inzidenz-Risikowert an Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage (7-Tage-Inzidenz) ist im Zuständigkeitsgebiet des Gesundheitsamtes unter den Schwellenwert von 100 gesunken. Für das Stadtgebiet Eisenach treten die Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes (sog. Bundesnotbremse) ab dem 27. Mai 2021 außer Kraft.

 

Demnach entfallen folgende Regelungen der erweiterten Maskenpflicht aus der 9. Allgemeinverfügung vom 6. Mai 2021:

(Auszug)

...

1. Erweiterte Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
In Ergänzung zu 8 6 Absatz 3 Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnungsind alle Personen zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung auch
in folgenden Bereichen verpflichtet. 8 6 Absätze 6 bis 8 Thüringer SARS-CoV-2-
Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gelten entsprechend.
(1) Eisenach, Fußgängerzone und Markt,
Karlstraße zwischen Markt und Johannisstraße/Karlsplatz und Querstraße
zwischen Goldschmiedenstraße und Alexanderstraße sowie der durch die
Straße Markt umgebende Platz (Anlage).
(2) Wochenmärkte und sonstige Märkte
nach 8 67 Gewerbeordnung (GewO) oder $ 19 Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO).
(3) Busbahnhöfe.
(4) Bushaltestellen (Verkehrszeichen Nr. 224)
im Wartebereich, insbesondere in den überdachten Wartehallen.
(5) Sonstige Bereiche
soweit durch Hinweisschild „Maskenpflicht“ oder ähnliche Bezeichnungen
gekennzeichnet