Öffentliche Bekanntgabe des Wartburgkreises zum Corona-Virus SARS-CoV-2

vom 23. April 2021

Gemäß § 77 Absatz 6 Satz 2 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in der seit dem 23. April 2021 geltenden Fassung macht das Gesundheitsamt Wartburgkreis als nach Landesrecht zuständige Stelle bekannt:

Seit dem 21. April 2021 überschreitet die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes den Wert von 165 (7-Tage-Inzidenzwert)....

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