Bestattung

Leistungsbeschreibung

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

Rechtsgrundlage

(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

Ein Service des Landes Thüringen

Standesamt

Öffnungszeiten

Montag:      geschlossen o. nach Vereinbarung
Dienstag     09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch     geschlossen o. nach Vereinbarung
Donnerstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag        09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Standesamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-241
Fax:
036922 245-500
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder