Außenwerbung - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt, in der Sie eine Außenwerbung anbringen oder wesentlich verändern wollen.

Ein Service des Landes Thüringen

Thüringer Online-Dienst - Außenwerbung - Genehmigung

Bauamt

Öffnungszeiten

  • Mo: geschlossen

  • Di:   09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

  • Mi:   geschlossen

  • Do:  09:00 - 12:00 Uhr, 14.00 - 16:00 Uhr

  • Fr:   09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Bauamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-401
Telefon:
036922 245-402
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja