Vorlage bei Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens
Leistungsbeschreibung
Bei kleineren Bauvorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude), die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und dessen Festsetzungen nicht widersprechen, ist statt einer Baugenehmigung nur eine Anzeige erforderlich. Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.
Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten.
Verfahrensablauf
Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist. Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Bauamt).
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formularvorlage
- Bauzeichnungen
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Auszug Liegenschaftskarte
Reichen Sie bitte die Bauanzeige in zweifacher Ausfertigung ein.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Soll die Ausführung des Bauvorhabens erst mehr als 3 Jahre nach Ablauf der 1-Monats-Frist bzw. Mitteilung der Gemeinde erfolgen, ist eine erneute Einreichung der Unterlagen erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Mit dem Bau kann nach einem Monat bzw. nach schriftlicher Mitteilung der Gemeinde vor Ablauf dieser Frist begonnen werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen bezüglich der Erstellung und ggf. Prüfung der bautechnischen Nachweise.
Unterstützende Institutionen
Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.
Ein Service des Landes Thüringen
Bauamt
Öffnungszeiten
- Mo: geschlossen
- Di: 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
- Mi: geschlossen
- Do: 09:00 - 12:00 Uhr, 14.00 - 16:00 Uhr
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-401
- Telefon:
- 036922 245-402
- E-Mail:
- bau@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Einheitsgemeinde Gerstungen
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
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- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- info@gerstungen.de
- Web:
- http://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja