Deponien

Leistungsbeschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen in der Regel vorbehandelte Abfälle oberirdisch zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.

Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen dürfen seit 01. Juni 2005 nur nach thermischer oder mechanisch-biologischer Behandlung auf oberirdischen Deponien abgelagert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Überwachung von oberirdischen Deponien ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

Die Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb, sowie Anordnungen für Stilllegung und die Nachsorge von oberirdischen Deponien werden ebenfalls vom TLUBN erteilt.

Ein Service des Landes Thüringen

Thüringer Online-Dienst - Deponien

Bauamt

Öffnungszeiten

  • Mo: geschlossen

  • Di:   09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

  • Mi:   geschlossen

  • Do:  09:00 - 12:00 Uhr, 14.00 - 16:00 Uhr

  • Fr:   09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Bauamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-401
Telefon:
036922 245-402
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja