Ausländerangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Angelegenheiten, die Aufenthalt, Arbeit, Ausbildung, Eheschließung, Familiennachzug, Integration oder auch Ausweisung ausländischer Bürgerinnen und Bürger betreffen, regelt seit 2005 das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

An wen muss ich mich wenden?

Vor Ort zuständige Ausländerbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.

Rechtsbehelf

Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Thüringen

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen


Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr


Mittwoch: geschlossen


Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr


Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Ordnungsamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-221
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Bilder