Ausländerangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Angelegenheiten, die Aufenthalt, Arbeit, Ausbildung, Eheschließung, Familiennachzug, Integration oder auch Ausweisung ausländischer Bürgerinnen und Bürger betreffen, regelt seit 2005 das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
An wen muss ich mich wenden?
Vor Ort zuständige Ausländerbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ein Service des Landes Thüringen
Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-221
- E-Mail:
- ordnung@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein