Kommunale Ehrungen

Leistungsbeschreibung

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.

Ehrenbürgerrecht: Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

Weitere Ehrungen: Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für Anlass bezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung zu richten).

Staatliche Auszeichnungen: Hierzu zählen u.a.:

  • der Thüringer Verdienstorden,
  • der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
  • der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
  • der Bürgerpreis.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

Ein Service des Landes Thüringen

Hauptamt

Öffnungszeiten

Montag:        geschlossen


Dienstag:      09:00 - 12.00 u. 14:00 - 18:00 Uhr


Mittwoch:      geschlosssen


Donnerstag:  09:00 - 12:00 u. 14.00 - 16:00 Uhr


Freitag:         09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Hauptamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-201
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder