Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Leistungsbeschreibung
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern (derselben Mutter oder demselben Vater) abstammen.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geldgeschenk.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ein Service des Landes Thüringen
Hauptamt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12.00 u. 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlosssen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 u. 14.00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Hauptamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-201
- E-Mail:
- haupt@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja