Erläuterung Straßenoberflächengebühren

 

  • Den Gebührenmaßstab für die Erhebung der Straßenoberflächengebühren bildet der lfd. Meter Straße, Weg bzw. Platz (parallel zum Straßenkörper) der entwässerten Straßen, Wege und Plätze.

  • Der Gebührensatz, sollte keine Investitionsbeteiligung bei der Herstellung der Straßenentwässerung der Bundes-, Landes-, Kreis- und Städte/ Gemeindestraße erhoben werden, beträgt 4,94 €/lfd. Meter/Jahr.

  • Die Gebühr für die Straßenoberflächenentwässerung entsteht nach Ablauf jeden Jahres zum 31.12. Die Abrechnung erfolgt 1 x jährlich zum 31.12. Die Gebühr ist 1 Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.