Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf Flächennutzungsplan Gemeinde Gerstungen

Öffentliche Bekanntmachung

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1.

Anlass der Planung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 19.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom Januar 2024 maßgebend.

2.

Anlass der Planung:
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Mit dem Flächennutzungsplan sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden.
  • Mit dem Flächennutzungsplan soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemarkungen der Gemeinde Gerstungen vorbereitet werden.
  • Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
  • Der Flächennutzungsplan soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden.
  • Der Flächennutzungsplan soll die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde Gerstungen berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten.
3.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungsflächen der Gemeinde Gerstungen mit den Ortsteilen: Gerstungen, Lauchröden, Oberellen, Unterellen, Neustädt, Sallmannshausen, Marksuhl, Förtha, Wolfsburg-Unkeroda, Lindigshof, Burkhardtroda und Eckardtshausen.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan in diesem Artikel maßgebend.

4.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Gem. § 3 Abs.1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Umweltbericht und der Begründung (Stand Januar 2024), in dem Zeitraum

vom 08.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Gerstungen veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99843 Gerstungen, Zimmer 3.16 nach vorheriger Terminvereinbarung – 036922 245401/245402 - innerhalb der nachfolgenden Dienststunden eingesehen werden:

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

09.00 Uhr – 12.00 Uhr
09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Pläne in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Gerstungen in Marksuhl (Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen – Bibliothek - 1. OG) während der nachfolgenden Dienststunden einzusehen:

Montag

Donnerstag

09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bau@gerstungen.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen zu den o.g. Dienstzeiten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.

5. 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 1 BauGB).

6.

Umweltprüfung

Das Verfahren zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Flächennutzungsplan zu integrieren und ist Bestandteil der Auslegung.

Gerstungen, den 05.04.2024

Daniel Steffan
Bürgermeister