Ortskernsanierung in Gerstungen und Untersuhl
Die Ortskerne Gerstungen und Untersuhl befinden sich seit 2008 im Bund-Länder-Programm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen.
Für alle Sanierungsmaßnahmen bzw. wertsteigernde bauliche Veränderungen ist die Gemeinde gehalten, gemäß Sanierungssatzung gesonderte Sanierungsgenehmigungen zu erteilen. Dazu gehören auch ansonsten nicht baugenehmigungsbedürftige Vorhaben, die das Ortsbild beeinflussen, wie z. B. Dachneudeckung, Fachwerk- bzw. Fassadensanierung, Fenster- und Haustürerneuerung.
Entsprechende Anträge mit Kurzbeschreibung sind formlos bei der Gemeindeverwaltung/Bauamt zu stellen. Sanierungsberater werden Ortsbesichtigungen durchführen und fachliche Empfehlungen zuarbeiten.
Kontaktieren Sie unsere Bauverwaltung für weitere Informationen und wann die nächsten Sprechstunden der Sanierungsberatung der Wohnstadt Thüringen stattfinden.
Fördermittelrichtlinie Städtebauförderung 2009
36 KBfördermittelrichtlinie städtebauförderung kfp sbf märz 2009
Sanierungsgebiet Gerstungen
0.2 MBgerstungen
Sanierungsgebiet Untersuhl
0.1 MBuntersuhl
Gestaltungsvorschriften Gerstungen
0.7 MBgestaltungsvorschriften erhaltungssatzung gerstungen
Gestaltungsvorschriften Untersuhl
0.7 MBgestaltungsvorschriften erhaltungssatzung untersuhl