Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB Flächennutzungsplan Gemeinde Gerstungen

1. Anlass der Planung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 28.08.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung im Internet (Website der Gemeinde Gerstungen) und zusätzlicher öffentlicher Auslegung durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Entwurf vom Juli 2025 maßgebend.

 

2. Anlass der Planung:

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Mit dem Flächennutzungsplan sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden.
  • Mit dem Flächennutzungsplan soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemarkungen der Gemeinde Gerstungen vorbereitet werden.
  • Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
  • Der Flächennutzungsplan soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden.
  • Der Flächennutzungsplan soll die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde Gerstungen berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten.

 

3. Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungsflächen der Gemeinde Gerstungen mit den Ortsteilen: Gerstungen mit Untersuhl, Lauchröden, Oberellen, Unterellen, Neustädt, Sallmannshausen, Marksuhl, Förtha, Wolfsburg-Unkeroda, Lindigshof, Burkhardtroda und Eckardtshausen.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist folgender Lageplan maßgebend

 

4. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juli 2025, wird im Zeitraum

vom 17.11.2025 bis einschließlich 21.12.2025

hiermit online zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich können die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99843 Gerstungen, Zimmer 3.16 nach vorheriger Terminvereinbarung – 036922 245401/245402 - innerhalb der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag          von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag     von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag             von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Gerstungen in Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen – Bibliothek - 1. OG, während der nachfolgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag                        09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden.
Sie Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bau@gerstungen.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen zu den o.g. Dienstzeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.

 

5. Umweltprüfung

Das Verfahren zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Flächennutzungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

 

6. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

- Umweltbericht / umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

Fachbeiträge/Gutachten Inhalte / Themen
Umweltbericht
  • Darstellung umweltrelevanter Ziele von Fachplanungen/ Fachgesetzen
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Boden, Kultur-/sonstige Sachgüter, Wasser
  • Darstellung von Maßnahmen zum Ausgleich
  • Aussagen zum Monitoring

Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen wurden gegeben:

Urheber Themenbereiche

Thüringer Landesverwaltungsamt

  • Lage von Planflächen im Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung und außerhalb von Vorranggebieten Windenergie
  • Flächeninanspruchnahme im Vorranggebiet landwirtschaftliche Bodennutzung
  • sparsamen Umgang mit Grund und Boden
  • Nachnutzung einer ehem. Deponiefläche als Sondergebiet für erneuerbare Energien
Landratsamt Wartburgkreis
  • Aussagen zu übergeordneten Planungen (RP, LEP)
  • Aussagen zu Wind- und Solarenergie
  • sparsamer Umgang mit Grund und Boden, zum Schutzgut Boden
  • Ausweisung von Ausgleichsflächen
  • Darstellung von Altlastenverdachtsflächen
  • Überschwemmungsgebiete/ Bauen in Überschwemmungsgebieten/ Wasserschutzgebieten
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau u. Naturschutz
  • Hinweis auf Überschwemmungsgebiete
  • Darstellung von Stauanlagen
  • Durchgängigkeit von Fließgewässern
  • Darstellung der Deponie Lauchröden
  • Aussagen zur Geologie und Subrosion
  • Aussagen zu Grundwasserleitern, Hydrologie und Grundwasserschutz
  • Auflistung vorhandener Geotope
  • Hinweis auf eine Bergbauberechtigung
TLDA, Bau- und Kunstdenkmalpflege
  • Hinweise zur Denkmalliste, Ergänzungen und Streichungen
  • Informationen zu Kulturdenkmalen in Bezug auf Bedeutung, Standort und Landschaftsbild
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Vorgaben, Hinweise und Folgen
  • Inanspruchnahme von Flächen im Vorranggebiet landwirtschaftlicher Bodennutzung
  • Ausgleichsflächen sollten vorzugsweise einem Flächenpool entnommen werden
  • Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen muss gesichert bleiben
  • Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
  • Maßnahmen an Gewässerrandstreifen
Thüringer Forstamt
  • Einhaltung des Abstandes von Bauflächen zum Wald
  • Planung Bestattungswald
  • Speicherkraft (Wasser) von Waldflächen
  • touristische Entwicklung
  • Waldflächen unterliegen starken Veränderungen
Kirchgemeinde
  • sparsamer Umgang mit Grund und Boden
  • Ausschluss von Kiesflächen im Vorgartenbereich
  • Beitrag zur Energiewende durch PV-Anlagen
  • erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Gewerbeflächenerweiterung
  • Solarflächen
Thüringer Fernwasserversorgung
  • Aussagen zur Talsperre Ettenhausen
Gemeindewerke Gerstungen
  • Aussagen zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung
Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse
  • Aussagen zu Überschwemmungsgebieten
  • Beachtung der Ziele der Gewässerrahmenrichtlinie sowie von Retentionsräumen und von Maßnahmen von Gewässerentwicklungsplänen
  • Erhaltung von Gewässerrandstreifen
BUND
  • Hinweis zur Trassenfreihaltung B19n
  • Aussagen zum Bereich Wilhelmsthal, möglichen touristischen Planungen, Radwegen, Denkmalen
  • Hinweise zu möglichen Kompensationsmaßnahmen
Arbeitsgruppe Artenschutz
  • sparsamer Umgang mit Boden
  • Verbesserung Retentionsfunktion der Fließgewässer
  • Hinweis zu geschützten Biotopen
Arbeitskreis heimischer Orchideen
  • sorgfältiger Umgang mit der biologischen Vielfalt
  • Minimierung der Flächeninanspruchnahme
Landesanglerverband Thüringen e.V.
  • Hinweise zu Fließ- und Standgewässern im Plangebiet
K + S
  • Kennzeichnung von Messstellen sowie einer Salzwasserleitung
  • Abbau im Plangebiet

Öffentlichkeit

  • Darstellung von Wasserschutzgebieten
  • Darstellung von Bauflächen
  • Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche zu Gewerbefläche, sparsamer Umgang mit Grund und Boden
  • Abstand Windenergieanlagen zu Wohnbauflächen


 7. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden werden elektronisch (per mail) beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

Gerstungen, den 14.11.2025

gez.

Daniel Steffan

Bürgermeister                                                                                      -Siegel-

2025 07 fnp teil a 4 2 Flächennutzungsplan Teil A § 4 (2)
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2025 07 fnp teil a 4 2

2025 07 fnp teil b 4 2 Flächennutzungsplan Teil B § 4 (2)
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2025 07 fnp teil b 4 2

2025 07 fnp teil c 4 2 Flächennutzungsplan Teil C § 4 (2)
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2025 07 fnp teil c 4 2

2025 07 beiplan 1 schutzgebiete im sinne des naturschutzrechtes Beiplan 1 Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechtes
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2025 07 beiplan 1 schutzgebiete im sinne des naturschutzrechtes

2025 07 beiplan 2 ma+ nahmen und altlastenverdachtsfl+ chen Beiplan 2 Maßnahmen und Altlastenverdachtsflächen
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2025 07 beiplan 2 ma+ nahmen und altlastenverdachtsfl+ chen

2025 07 beiplan 3 nutzungsreserven Beiplan 3 Nutzungsreserven
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2025 07 beiplan 3 nutzungsreserven

2025 07 teil a begr++ndung entwurf Teil A Begründung-Entwurf
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2025 07 teil a begr++ndung entwurf

2025 07 teil b umweltbericht entwurf Teil B Umweltbericht-Entwurf
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2025 07 teil b umweltbericht entwurf

1 sn tlvwa 1 Stellungnahme TLVWA
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1 sn tlvwa

2 sn wartburgkreis 2 Stellungnahme Wartburgkreis
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2 sn wartburgkreis

3 sn tlubn 3 Stellungnahme TLUBN
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3 sn tlubn

4 sn tlda bau und kunstdenkmalpflege 4 Stellungnahme TLDA Bau und Kunstdenkmalpflege
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4 sn tlda bau und kunstdenkmalpflege

5 sn tlllr 5 Stellungnahme TLLLR
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5 sn tlllr

5.1 sn tlllr anlage 1 5.1 Stellungnahme TLLLR Anlage 1
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5.1 sn tlllr anlage 1

5.2 sn tlllr anlage 2 5.2 Stellungnahme TLLLR Anlage 2
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5.2 sn tlllr anlage 2

5.3 sn tlllr anlage 3 5.3 Stellungnahme TLLLR Anlage 3
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5.3 sn tlllr anlage 3

5.4 sn tlllr anlage 4 5.4 Stellungnahme TLLLR Anlage 4
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5.4 sn tlllr anlage 4

6 sn th++ringer forstamt marksuhl 6 Stellungnahme Thüringer Forstamt Marksuhl
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6 sn th++ringer forstamt marksuhl

7 sn kirchgemeinde 7 Stellungnahme Kirchgemeinde
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7 sn kirchgemeinde

8 sn th++ringer fernwasserversorgung 8 Stellungnahme Thüringer Fernwasserversorgung
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8 sn th++ringer fernwasserversorgung

9 sn gemeindewerke gerstungen 9 Stellungnahme Gemeindewerke Gerstungen
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9 sn gemeindewerke gerstungen

10 sn guv h+ rsel nesse 10 Stellungnahme GUV Hörsel Nesse
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10 sn guv h+ rsel nesse

11 sn bund 11 Stellungnahme BUND
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11 sn bund

12 sn arbeitsgruppe artenschutz 12 Stellungnahme Arbeitsgruppe Artenschutz
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12 sn arbeitsgruppe artenschutz

13 sn aho 13 Stellungnahme AHO
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14 sn landesanglerverband 14 Stellungnahme Landesanglerverband
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15 sn k+s 15 Stellungnahme K+S
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16 sn + ffentlichkeit