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Das Baugebiet ist als "Allgemeines Wohngebiet" im Sinne des § 4 BauNVO festgesetzt. Dieses Baugebiet hat die Gemeinde Gerstungen für die durchzuführenden Erschließungsarbeiten in zwei zeitlich getrennte Bauabschnitte ...
Im Bereich des 1. Bauabschnitts stehen Flächen für Ein- und Mehrfamilienhäuser zur Verfügung. Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern ist, wie im beigefügten Plan ersichtlich, auf den Blau dargestellten ...
Je nach Größe, Lage und Zuschnitt der Grundstücke ist eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern möglich. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt voraussichtlich ab August 2023. Gemäß der Planzeichnung werden ...