Informationen für Grundstückseigentümer in den Sanierungsgebieten Gerstungen, Untersuhl und Marksuhl

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Die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung halfen und helfen bei der Aufwertung der Ortskerne in den Sanierungsgebieten Gerstungen, Untersuhl und Marksuhl.  Es ist ein Ziel der Sanierung, GrundstückseigentümerInnen bei der Instandsetzung und Modernisierung Ihrer Anwesen Unterstützung anzubieten. Ob sich Ihr Grundstück innerhalb des Sanierungsgebietes befindet, entnehmen Sie bitte den Plänen zu den Sanierungsgebieten.

Gemäß § 144 BauGB bedürfen im Sanierungsgebiet alle Sanierungsmaßnahmen bzw. wertsteigernden baulichen Veränderungen einer schriftlichen Genehmigung der Gemeinde (sanierungsrechtliche Genehmigung). Genehmigungspflichtig sind die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, unabhängig davon, ob sie baugenehmigungspflichtig sind, wie z.B. Dacheindeckungen, Fachwerk- und Fassadensanierungen, Fenster- und Haustürenerneuerungen.

Daher ist das Büro ProjektStadt aus Weimar als Sanierungsberater für die Gemeinde Gerstungen tätig. Unter anderem gehört die kostenlose Beratung zu allen baulichen und gestalterischen Fragen sowie zu erforderlichen Antragstellungen und Verfahrenswegen zu den Aufgaben des Sanierungsberaters.

Steuerbegünstigungen

Wenn man es richtig macht, kann man sogar in erheblichem Umfang Steuern sparen. Eigentümer haben die Möglichkeit, für mit der Gemeinde schriftlich vereinbarte Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Eigentümer können hierfür erhöhte steuerliche Abschreibungen geltend machen. Auch hierzu gibt es die kostenlose Beratung durch unsere Sanierungsberaterinnen.

Förderung im Kommunalen Förderprogramm

Die Gemeinden können Eigentümer bei Maßnahmen zur Außengestaltung von Gebäuden mit erhöhtem gestalterischen Mehraufwand (z.B. Fenster, Haustür, Dach, Fassade) über das "Kommunale Förderprogramm“ finanziell unterstützen. Die Förderung muss rechtzeitig vor Baubeginn beantragt werden. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren enthält die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Rahmen der Städtebauförderung in Sanierungsgebieten. Zur Abstimmung des kommunalen Förderprogramms kann auch das kostenlose Beratungsangebot der Sanierungsberaterinnen genutzt werden.

Näheres zum Sanierungsgebiet GERSTUNGEN und UNTERSUHL

Näheres zum Sanierungsgebiet MARKSUHL

 

Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

Neben der telefonischen Beratung können auch Termine vor Ort vereinbart werden.

Bauamt
Ansprechpartnerin:  Frau Kaßner
Telefonnummer:      036922 245401
E-Mail:                       bau@gerstungen.de
 
Telefonische Beratung:
Sanierungsbüro ProjektStadt
Ansprechpartnerin:        Nicole Hermann                                
Telefonnummer:     03643-9082119                                 
E-Mail:                     nicole.hermann@projektstadt.de 
 
Ansprechpartnerin:  Annette Freund
Telefonnummer:      03643-9082216
E-Mail:                      annette.freund@projektstadt.de