Brand- und Katastrophenschutz: Ehrenamtliche Tätigkeit

Leistungsbeschreibung

Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Thüringen in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.

Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.

Was sollte ich noch wissen?

Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder Hilfsorganisation

Ein Service des Landes Thüringen

Büro des Bürgermeisters

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Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung unter: 
Tel. 036922 245-101

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Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Büro des Bürgermeisters
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
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Telefon:
036922 245-101
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
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Einheitsgemeinde Gerstungen

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Di:   09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi:  geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:  09:00 - 12:00 Uhr

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