Meldepflicht

Leistungsbeschreibung

Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Thüringen

Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

  • Mo geschlossen oder nach Vereinbarung

  • Di  09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

  • Mi  geschlossen oder nach Vereinbarung

  • Do  09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr   09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt
Markt 13
99834Gerstungen

Standort

Postanschrift
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Postanschrift
Kontakt
Telefon:
036922 245-212

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Telefon:
036922 245-0

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Fax:
036922 245-500
Parkplätze
Parkplatz
Art
Parkplatz
Anzahl
2
Gebührenpflichtig
ja
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Bilder