Baugenehmigung beantragen (Bauantrag)

Leistungsbeschreibung

Werden Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder wird die Nutzung geändert, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern die Vorhaben nicht verfahrensfrei sind. Kleinere Bauvorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude) können in den Anwendungsbereich des vereinfachten Baugenehmigungsverfahren fallen. Die Baugenehmigung wird schriftlich oder in elektronischer Form erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Die Baugenehmigung wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt.

Verfahrensablauf

Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.

An wen muss ich mich wenden?

an die unteren Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

Welche Gebühren fallen an?

abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.

Bearbeitungsdauer

Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im Vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Anträge / Formulare

Es ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform bereitzustellen. (werden im Rahmen eines Pilotprojektes aktuell erarbeitet).

Was sollte ich noch wissen?

Bauvoranfrage

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.

Baubeginnsanzeige

Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.

Nutzungsaufnahme

Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung ist mindestens 2 Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Ein Service des Landes Thüringen

Bauamt

Öffnungszeiten

  • Mo: geschlossen

  • Di:   09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

  • Mi:   geschlossen

  • Do:  09:00 - 12:00 Uhr, 14.00 - 16:00 Uhr

  • Fr:   09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Bauamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-401
Telefon:
036922 245-402
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja