Ärgernis durch Verunreinigung der Straßen und Feldwege durch Pferdeäpfel

Sind Pferde im Straßenverkehr unterwegs, muss auch der Mist eingesammelt werden.

Wie jeder Reiter weiß, kann es nicht vermieden werden, dass ein Pferd sich während des Ausritts erleichtert. Doch Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer sind grundsätzlich nicht angetan von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Daher sollte jeder Reiter entstandene Verunreinigungen unverzüglich entfernen, schon auf Rücksicht auf seine Mitmenschen.

Und tatsächlich sind auch Reiter dazu verpflichtet, da Sie ansonsten u. a. gegen § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung verstoßen:

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Aus diesem Grund appelliert das Ordnungsamt eindringlich an alle Tierhalter mitzuwirken, dass derartige Verschmutzungen vermieden und falls sie doch entstehen, sofort beseitigt werden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und kommen Sie Ihren Pflichten nach.