Einebnung von Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeiten

Auf den Friedhöfen in Untersuhl und Gerstungen wurden durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Juli 2023 an einigen Grabstätten gelbe Hinweisschilder angebracht.

Dies betrifft zum einen Gräber, bei denen die Nutzungszeit bereits lange abgelaufen ist und zum anderen Gräber, deren Pflege stark vernachlässigt wurde.

Angehörige der dort Bestatteten bzw. Personen, die Inhaber des jeweiligen Nutzungsrechts sind oder sich ansonsten verantwortlich für diese gekennzeichneten Gräber fühlen, werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 30.09.2023 bei der Friedhofsverwaltung telefonisch unter 036922 245812 oder per Email unter friedhof@gerstungen.de zu melden.

Falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, werden die Grabstätten nach dem  15. Oktober 2023 gemäß § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung ohne weitere Rücksprache kostenpflichtig eingeebnet.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Friedhofsverwaltung