Erinnerung zur Einhaltung der Katzenschutzverordnung des Wartburgkreises

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Hiermit erinnern wir nochmals an die Katzenschutzverordnung des Wartburgkreises, welche am 01.02.2026 in Kraft getreten ist. In dieser wird u. a. geregelt, dass Freigänger-Katzen kastriert, gechipt und registriert werden müssen. Dies dient dazu die Population heimatloser und kranker Katzen zu reduzieren und soll die Tierheime entlasten.

Um Ihre Katze nicht fälschlicherweise als herrenlos einzustufen, bitten wir Sie im eigenen Interesse um die Einhaltung der Vorschriften der Katzenschutzverordnung.

Näheres entnehmen Sie bitten dem Verordnungstext:

Katzenschutzverordnung WAK