Gebietsreform 2018: Was geschah mit dem „Hochzeitsgeld“?

Immer wieder fragen mich Einwohner unserer Gemeinde zu den verschiedensten Gelegenheiten, wohin die Neugliederungsprämie des Freistaates Thüringen – landläufig auch „Hochzeitsgeld“ genannt – geflossen ist. Heute beantworten wir diese Frage im Detail. Hierbei greife ich auf den folgenden Bericht unserer Kämmerin Anne-Kathrin Wagner zurück:

 

Informationen zur Neugliederungsprämie

Mit Wirkung zum 06.07.2018 wurden die vormals selbstständigen Gemeinden Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda in die Gemeinde Gerstungen eingegliedert.

Entsprechend des § 1 ThürGNGFG (Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden) erhielt die Gemeinde Gerstungen eine Neugliederungsprämie in Höhe von 1.861.000 EUR.

Diese wurde anhand der Einwohnerzahlen zum 31.12.2016 berechnet. Pro Einwohner, der an der Neugliederung beteiligten Gemeinden wurde eine Prämie in Höhe von 200 EUR veranschlagt.

Somit ergab sich rein rechnerisch folgende Verteilung der Neugliederungsprämie:

 

Gemeinde Einwohner zum 31.12.2016 Einwohner * 200 Euro
Marksuhl 2.784 556.800 EUR
Wolfsburg-Unkeroda 706 141.200 EUR
Gerstungen 5.815 1.163.000 EUR
Summe 9.305 1.861.000 EUR

 

Die Zuwendung erfolgte allerdings allgemein, steuerkraftunabhängig und nicht zweckgebunden. Die Erstellung eines Verwendungsnachweises war nicht erforderlich. Demzufolge waren weder Beträge einzelnen Gemeindeteilen zuzuordnen, noch war die Verwendung festgelegt.

Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die Entnahmen aus der Neugliederungsprämie dokumentiert und im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen bzw. Jahresabschlüsse mit den Gremien kommuniziert und legitimiert.

Die Neugliederungsprämie wurde wie folgt verwendet:

Rechtsberatungskosten, Software, Beratungsleistungen, Orthophotoerstellung 60.081,26 EUR
Zuschuss zu Verpflegungskosten Kitas lt. Gemeinderatsbeschluss 2019 40.572,79 EUR
Ausgleich Defizite Wasser und Abwasser Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda 2019 und 2020 375.010,99 EUR
Flächennutzungsplan 210.000 EUR
Übernahme in die allgemeine Rücklage in 2022 entsprechend Haushaltsplan 1.175.334,96 EUR

Bis 2018 wurden in Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda die Bereiche Abwasser und Wasser im kommunalen Haushalt abgebildet. Regelmäßig waren beide Bereiche in den Jahresabschlüssen defizitär (die erhobenen Gebühren waren nicht kostendeckend) und wurden durch andere Finanzeinnahmen (z.B. Gewerbesteuer) des Verwaltungshaushaltes quersubventioniert. Es war daher davon auszugehen, dass bis zur Schaffung einheitlichen Satzungsrechtes in der neugegliederten Gemeinde weiterhin Defizite entstehen werden.

In diesem Zusammenhang wurde sich darauf verständigt, dass Teile der Neugliederungsprämie zur Stützung der Bereiche Wasser und Abwasser verwendet werden.

Dies war letztmalig zum Ausgleich des Jahresabschlusses 2020 notwendig.

Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2022 wurde der verbleibende Betrag der Neugliederungsprämie in Höhe von 1.175.334,96 EUR in die allgemeine Rücklage übernommen.

Die Rücklage ist der „Sparstrumpf“ der Gemeinde und dient der Finanzierung von notwendigen und zukunftsweisenden Investitionen in allen Ortsteilen des Gemeindegebietes.

 

Ich hoffe, dass wir damit diesen wichtigen Fragenkomplex verständlich erläutert haben.

 

Daniel Steffan
Bürgermeister