Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel

Für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln wird durch den Amtstierarzt des Wartburgkreises Stallpflicht angeordnet.

Die Aufstallung zur Haltung muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.

Zur Allgemeinverfügung "Aufstallung"