Geflügelpest: Stallpflicht im Wartburgkreis!

Wegen hoher Ausbreitungsgefahr des H5-Virus gilt ab sofort Aufstallpflicht für Geflügel entlang der Werra. Betroffen sind über 30 Orte – Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Veranstaltungen mit Vögeln sind untersagt. Meldepflicht für alle Halter!
📄 Allgemeinverfügung: wartburgkreis.de – Stallpflicht
Allgemeinverfügung des Wartburgkreises 7. Nov.2025

