Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen vom 28.08.2025

Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:

Steffan, Daniel (Bürgermeister)

Heinemann, Joana (CDU/Bürgerteam Zukunft)

Dr. Engel, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)

Stein, Klaus (CDU/Bürgerteam Zukunft)

Fichtner, Maik (CDU/Bürgerteam Zukunft)

Gerlach, Marko (CDU/Bürgerteam Zukunft)

Trostmann, Rolf (CDU/Bürgerteam Zukunft)

Michalowski, Frank (Bürger für die Gemeinde)

Ißleib, Torsten (Bürger für die Gemeinde)

Steiner, Danny (Bürger für die Gemeinde)

Schneider, Roberto (Bürger für die Gemeinde)

Rodeck, Uwe (Pro 12 Plus)

Lammert Gen. Schröer, Birk (Pro 12 Plus)

Schmidt, Denny (Pro 12 Plus)

Griebel, Markus (Pro 12 Plus)

Fuß, Holger (Pro 12 Plus)

Schüler, Ralf (Pro 12 Plus)

Göpel, Bernd (Pro 12 Plus)

Abwesend:

Börner, Cliff (CDU/Bürgerteam Zukunft)

Krey, Florian (Bürger für die Gemeinde)

Scheuch, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)

 


Flächennutzungsplan - Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Vorentwurf

Beschluss: GR/2024/Ö/022

1.    Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Gemeinderat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)    Berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von:

-       Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 340 Trägerbeteiligung, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 WEIMAR

-       Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36422 BAD SALZUNGEN

-       Thüringer Landesamt für Bergbau, Umwelt und Naturschutz", Göschwitzer Straße 41, 07745 JENA

-       Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Bau- und Kunstdenkmalpflege, Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT

-       Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha Schloßberg 1, 99867 GOTHA

-       Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Hans-C.-Wirz- Str. 2, 99867 GOTHA

-       Thüringer Forstamt Marksuhl, Forstverwaltung, Bahnhofstr. 1 →  99819 MARKSUHL

-       Kreiskirchenamt Eisenach, Stregdaer Allee 6a, 99817 Eisenach

-       Thüringer Landesamt f. Bau Und Verkehr, Region Südwest, Am Köhlersgehäu 6, 98537 ZELLA-MEHLIS

-       Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25 →  99189 ELXLEBEN

-       Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Südost, Tröndlinring 3, 04105 LEIPZIG

-       Thüringer Fernwasserversorgung Haarbergstraße 37, 99097 ERFURT

-       Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Süd-Westpark 15, 90449 NÜRNBERG

-       Gemeindewerke Gerstungen, Wilhelmstraße 45, 99834 GERSTUNGEN

-       TenneT TSO GmbH, Betriebszentrum Bayreuth, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth

-       TEN Thüringer Energienetze GmbH, Netzbetrieb Region Mitte, Schwerborner Straße 30, 99087 ERFURT

-       Deutsche Telekom Technik GmbH, PF 90 01 02, 99104 ERFURT

-       GASCADE Gastransport GmbH, Abt. GNL, Kölnische Straße 108-112, 34119 KASSEL

-       Ohra Energie GmbH, Am Bahnhof 4, 99880 HÖRSEL

-       GDMcom GmbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG

-       PLEdoc GmbH, PF 12 02 55, 45312 ESSEN

-       TransnetBW GmbH, Vordernberger Str. 6 / Heilbronner Str. 35, 70191 STUTTGART

-       Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 BONN

-       Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach, Andreasstraße 11, 36433 BAD SALZUNGEN

-       GUV Hörsel/Nesse, Ortsstraße 10, 99887 GEORGENTHAL

-       Autobahn GmbH, Niederlassung Ost, Flemingstr. 20-22, 36041 FULDA

-       BUND Thüringen e. V., Kreisverband Wartburgkreis, Oberstraße 42a, 99819 KRAUTHAUSEN

-       Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V., Thymianweg 25, 07745 JENA

-       Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V., Auenstraße 31, 99880 MECHTERSTÄDT

b)            Ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

-     Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Archäologische Denkmalpflege, Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR

-     Deutscher Wetterdienst, Kärrnerstraße 68, 04288 LEIPZIG

-     Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen d. Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53019 BONN

-     Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR

-     MITNETZ GAS, Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH, Industriestraße 10, 06184 KABELSKETAL

-     50hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2 →  10557 BERLIN

-     Landespolizeidirektion, Andreasstr. 38, 99084 ERFURT

-     Landesjagdverband Thüringen e. V., Landesgeschäftsstelle, Franz-Hals-Str. 6c, 99099 ERFURT

-     Landesanglerverband Thüringen - Verband der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e.V., Magdeburger Alle 34, 99086 ERFURT

c)            Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch innerhalb der Frist nicht geäußert:

-     Kreishandwerkerschaft Wartburgkreis, Mozartstraße 7a, 36433 BAD SALZUNGEN

-     Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Eisenach, Ernst-Thälmann-Str. 84, 99817 EISENACH

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Erfurt, Drosselbergstraße 2, 99097 ERFURT

-     Katholisches Pfarramt St. Elisabeth, Alexanderstr. 45, 99817 EISENACH

-     Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt 13 99084 ERFURT

-     Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Straße 34, 99096 ERFURT

-     Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27 Liegenschaften, Postfach 900454, 99107 ERFURT

-     Süd-Thüringen-Bahn GmbH, Lindenallee 1, 98617 MEININGEN

-     Der Landesbevollmächtigte der Bahnaufsicht beim Eisenbahnbundesamt, Juri-Gagarin-Ring 114, 99084 ERFURT

-     Erdgasversorgungsgesellschaft (EVG), Thüringen- Sachsen mbH, Juri-Gagarin-Ring 162, 99084 ERFURT

-     EAM GmbH & Co KG, Unternehmensleitung Kassel, Monteverdistraße 2, 34131 KASSEL

-     NGN Fiber Network KG, Hauptstraße 15 97633 AUBSTADT

-     Werra-Wartburg e.V., Wilhelmstraße 53, 99834 GERSTUNGEN

-     UNESCO-Biospärenreservat Thüringer Wald, Brunnenstraße 1, 98528 SUHL

-     BUND Thüringen e. V., Trommsdorfer Str. 5, 99084 ERFURT

-     Kulturbund e. V., Landesverband Thüringen, Bahnhofstr. 27 →  99084 ERFURT

-     Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesgemeinschaft Thüringen e.V. Lindenhof 3, 99998 WEINBERGEN

-     Grüne Liga e. V., Landesvertretung Thüringen, Goetheplatz 9 b, 99423 WEIMAR

-     NABU Thüringen e. V., Dorfstrasse 15, 07751 Leutra

-     Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V, Niederkrossen 27, 07407 Uhltstädt-Kirchhasel

-     Stadt Werra-Suhl-Tal, Markt 1, 99837 WERRA-SUHL-TAL

-     Stadt Eisenach, Markt 2, 99817 EISENACH

-     Stadt Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, 99842 RUHLA

-     Stadt Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 BAD SALZUNGEN

-     Gemeinde Wutha-Farnroda, Eisenacher Straße 49, 99848 WUTHA-FARNRODA

-     Gemeinde Wildeck, Eisenacher Str. 98, 36208 WILDECK

-     Stadt Sontra, Marktplatz 6, 36205 SONTRA

-     Gemeinde Herleshausen, Bahnhofstrasse 15, 37293 HERLESHAUSEN

d)  Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch 5 Bürger/Einwender vorgebracht.

2.   Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Flächennutzungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

3.   Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

einstimmig beschlossen - Ja 18 Nein 0 Enthaltung 0

 

Flächennutzungsplan - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Entwurf

Beschluss: GR/2024/Ö/023

1.         Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt, den Entwurf des Flächennutzungsplanes zu billigen und diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf von Juli 2025 maßgebend.

2.         Der Planbereich umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Gerstungen mit den Ortsteilen Gerstungen, Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden, Unterellen, Oberellen, Förtha, Wolfsburg-Unkeroda, Burkhardtroda, Eckardtshausen, Marksuhl und Lindigshof.

3.         Der Entwurf des Flächennutzungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung statt.

4.         Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

5.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

6.         Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-       Umweltbericht

-       Umweltbezogene Stellungnahmen

7.         Der Beschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

einstimmig beschlossen - Ja 18 Nein 0 Enthaltung 0

 

Beratung und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Gerstungen Grün und Service

Beschluss: GR/2024/Ö/024

Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Gerstungen Grün und Service wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.511.629,11 € und einem Verlust von

-92.488,76 € beschlossen und der Jahresabschluss mit den vorgenannten Werten festgestellt.

einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0

 


Beratung und Beschlussfassung Verwendung des Jahresergebnisses 2021 des Eigenbetriebes Gerstungen Grün und Service

Beschluss: GR/2024/Ö/025

Es wird folgende Verwendung des Jahresergebnisses 2021 des Eigenbetriebes Gerstungen Grün und Service beschlossen:

Die Verluste in den Bereichen

Bauhof →→  - 64.684,89 €

Friedhof →  - 27.803,87 €

werden auf neue Rechnung vorgetragen und von der Gemeinde Gerstungen ausgeglichen.

einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0

 


Beratung und Beschlussfassung Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Gerstungen Grün und Service für den Jahresabschluss 2021

Beschluss: GR/2024/Ö/026

Der Werkleitung des Eigenbetriebes Gerstungen Grün und Service wird für den Jahresabschluss 2021 Entlastung erteilt.

einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0

 


Beratung und Beschlussfassung einer Haushaltssperre

Beschluss: GR/2024/Ö/027

Es wird eine Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 809.500 € im Verwaltungshaushalt sowie 40.000 € im Vermögenshaushalt entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag beschlossen.

einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0

 


Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Marksuhl entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO

Beschluss: GR/2024/Ö/028

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Marksuhl wird nach erfolgter Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO festgestellt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 11 Nein 0 Enthaltung 6

 


Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung 2017 der Gemeinde Marksuhl entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO

Beschluss: GR/2024/Ö/029

Dem Bürgermeister wird nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises für die Haushaltsführung 2017 Entlastung entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO erteilt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 9 Nein 0 Enthaltung 8

 


Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Marksuhl entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO

Beschluss: GR/2024/Ö/030

Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Marksuhl wird nach erfolgter Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO festgestellt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 9 Nein 0 Enthaltung 8

 


Entlastungsbeschluss für die Haushaltsführung 2018 der Gemeinde Marksuhl entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO

Beschluss: GR/2024/Ö/031

Den amtierenden Verantwortlichen wird nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises für die Haushaltsführung 2018 Entlastung entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO erteilt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 12 Nein 0 Enthaltung 5

 

 

 

Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gerstungen entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO

Beschluss: GR/2024/Ö/032

Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gerstungen wird nach erfolgter Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO festgestellt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 15 Nein 0 Enthaltung 2

 

Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung 2019 der Gemeinde Gerstungen entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO

Beschluss: GR/2024/Ö/033

Der Bürgermeisterin wird nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises für die Haushaltsführung 2019 Entlastung entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO erteilt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gerstungen entsprechend § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/034

Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gerstungen wird nach erfolgter Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO festgestellt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung 2020 der Gemeinde Gerstungen entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/035

Der Bürgermeisterin wird nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises für die Haushaltsführung 2020 Entlastung entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO erteilt

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gerstungen entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/036

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gerstungen wird nach erfolgter Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO festgestellt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung 2021 der Gemeinde Gerstungen entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/037

Der Bürgermeisterin wird nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises für die Haushaltsführung 2021 Entlastung entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO erteilt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Gerstungen entsprechend § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/038

Die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Gerstungen wird nach erfolgter Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO festgestellt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Entlastungsbeschluss für die Haushaltsführung 2022 der Gemeinde Gerstungen entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/039

Den amtierenden Verantwortlichen wird nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises für die Haushaltsführung 2022 Entlastung entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO erteilt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gerstungen entsprechend § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/040

Die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gerstungen wird nach erfolgter Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO festgestellt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung 2023 der Gemeinde Gerstungen entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/041

Dem Bürgermeister wird nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises für die Haushaltsführung 2023 Entlastung entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO erteilt.

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2023

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/042

Der Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen wird mit einer Bilanzsumme von 76.182.340,40 EUR und einem Gewinn von 708.407,04 EUR beschlossen und der Jahresabschluss mit o.g. Werten festgestellt.

einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0

 


Diskussion und Beschlussfassung zur Verwendung des Jahresergebnisses 2023

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/043

Beschussvorschlag: Das Jahresergebnis 2023 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen soll wie folgt verwendet werden: Bereich Wasserversorgung Vortrag auf neue Rechnung 102.209,90 EUR Bereich Abwasserbeseitigung Vortrag auf neue Rechnung 606.197,14 EUR

einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0

 


Diskussion und Beschlussfassung zur Entlastung der Werkleitung für das Geschäftsjahr 2023

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/044

Der Werkleitung der Gemeindewerke Gerstungen wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0

 


Beschlussfassung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/045

Den Mitgliedern des Umlegungsausschusses, welche nicht Mitglieder des Gemeinderates sind, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Sitzungsstunde gezahlt. Die in den Umlegungsausschuss gewählten Gemeinderatsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 Euro pro Sitzungsstunde. Für jede weitere angefangene halbe Stunde erhalten die Ausschussmitglieder eine Aufwandsentschädigung in hälftiger Höhe. Alle Mitglieder erhalten eine Wegstreckenentschädigung nach den jeweilig gefahrenen Kilometern. Die Höhe wird entsprechend der Wegstreckenentschädigung nach dem jeweilig gültigen Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges aus erheblichen dienstlichen Gründen festgelegt (aktuell 38ct/km).

mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 1

 


VBP "Windpark Gerstungen Ost" - Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf (Beteiligung gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/046

1.         Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung zum Vorentwurf – Stand: April 2025) enthaltenen Anregungen hat der Gemeinderat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)         berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von:

- Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 340, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 →  WEIMAR

- Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36422 BAD SALZUNGEN

- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 2, Carl-August-Allee 8-10; 99423 WEIMAR

- Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Bau- und Kunstdenkmalpflege, Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT

- Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Archäologische Denkmalpflege,
Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR

- Thüringer Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 SCHMALKALDEN

- Thüringer Landesamt f. Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 JENA

- Thüringer Forstamt Marksuhl, Bahnhofstr. 1, 99834 GERSTUNGEN

- Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99189 ELXLEBEN

- Thüringer Netkom GmbH, Schwerborner str. 30, 99087 ERFURT

- TenneT TSO GmbH, Betriebszentrum Bayreuth, Bernecker Str. 70, 95448 BAYREUTH

- TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT

- Deutsche Telekom AG, T-Com, PF 90 01 02, 99104 ERFURT

- GasCade Gastransport GmbH, Abt. GNL, Kölnische Str. 108-112, 34119 KASSEL

- GDMcom mbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG (für Ferngas Netzgesellschaft mbH)

- GUV Hörsel/Nesse, Oststr. 10, 99887 GEORGENTHAL

- Eltetal Agrar GmbH, Auf der Aue, 99834 GERSTUNGEN

- Deutsche Flugsicherung GmbH, Am DFS-Campus 10, 63225 LANGEN

b)         ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

- Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Straße 34, 99096 ERFURT

- Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Südost, Tröndlinring 3, 04105 LEIPZIG

- Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstr. 37, 99097 ERFURT

- Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG

- Gemeindewerk Gerstungen, Wilhelmstr. 45, 99834 GERSTUNGEN

- MITNETZ GAS Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH, Industriestr. 10, 06184 KABELSKETAL

- 50hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 BERLIN

- NGN Fiber Network KG, Hauptstr. 15, 97633 AUBSTADT

- Ohra Energie GmbH, Am Bahnhof 4, 99880 HÖRSEL

- PLEdoc GmbH, PF 12 02 55, 45312 ESSEN

- TransnetBW GmbH, Bauplanung/Externe Planungsverfahren, Vordernberger Str. 6/Heilbronner Str. 35, 70191 STUTTGART

- Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53019 BONN

c)         Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch nicht geäußert:

- Kreishandwerkerschaft Wartburgkreis, Mozartstr. 7a, 36433 BAD SALZUNGEN

- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Südwest, Am Köhlergehäu 6, 98537 ZELLA-MEHLIS

- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Ref. 27 Liegenschaften, PF 900454, 99107 ERFURT

- Erdgasversorgungsgesellschaft (EVG) Thüringen-Sachsen mbH, Juri-Gagarin-Ring 162, 99084 ERFURT

- EAM GmbH & Co.KG, Unternehmensleitung Kassel, Monteverdistr. 2, 34131 KASSEL

- Bundesnetzagentur, PF 8001, 53105 BONN

- Werra-Wartburg e.V.,Wilhelmstr. 53, 99834 GERSTUNGEN

- Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach, Andreasstr. 11, 36433 BAD SALZUNGEN

- UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald, Brunnenstr. 1, 98528 SUHL

- Gemeinde Wutha-Farnroda, Eisenacher Str. 49, 99848 WUTHA-FARNRODA

- Gemeinde Wildeck, Eisenacher Str. 98, 36208 WILDECK

- Stadt Sontra, Marktplatz 6, 36205 SONTRA

- Gemeinde Herleshausen, Bahnhofstr. 15, 37293 HERLESHAUSEN

d)         Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen/Hinweise durch einen Bürger/Öffentlichkeit vorgebracht.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

3.         Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

4.         Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

mehrheitlich beschlossen - Ja 14 Nein 1 Enthaltung 2

 


VBP "Windpark Gerstungen Ost" - Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/047

1.         Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windpark Gerstungen-Ost" und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom Juli 2025 maßgebend.

2.         Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht - wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt

3.         Ort und Dauer der Veröffentlichung/Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

4.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Veröffentlichung/Auslegung in Kenntnis zu setzen und nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Veröffentlichung/Auslage der Planunterlagen im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

5.         Das Verfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren und wird mit veröffentlicht.

6.         Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 39,5 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

7.         Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Unterellen:

- Flur3, Flurstücke 261/3, 263/1, 285/1, 285/2, 285/3

- Flur 4, Flurstücke 287, 288/2, 288/3, 289/2, 290/5, 290/6, 291/2, 292/2, 292/3, 296/3

- Flur 11, Flurstücke 3 (teilw.), 4 (teilw.), 9 (teilw.), 10, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20/2 (teilw.), 21/2 (teilw.), 21/5 (teilw.), 21/4 (teilw.), 22 (teilw.)

externe Kompensationsmaßnahme

- Maßnahme M 3: Renaturierung Schwimmbad Burkhardtroda mit Gestaltung Aue

Gemarkung Burkhardtroda, Flur 2 – Flurstücke 141/5, 144/2, 144/4, 145 (anteilige Flächeninanspruchnahme)

 

 

 


Geltungsbereich – unmaßstäblich

mehrheitlich beschlossen - Ja 14 Nein 1 Enthaltung 2

 


Bebauungsplan (BP) Nr. 3 - "Mittelweg" - 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss

Beschlussnummer: GR/2025/Ö/048

1.         Der Bebauungsplan für das Wohngebiet "Mittelweg" wird nach § 2 Abs. 1 BauGB

i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in nachfolgenden Teilbereichen geändert:

Teilbereich 1 – Änderung WA in MI / Wegfall Verkehrsfläche

Der zu ändernde Teilbereich 1 umfasst voraussichtlich folgende Flurstücke voll- und teilumfänglich:

Gemarkung Untersuhl: Flur 2, Flurstücke 219/1, 990/4, 219/7 und 220/5

Teilbereich 2 – Änderung Flächen für Schulzentrum in WA

Der zu ändernde Teilbereich 2 umfasst voraussichtlich folgende Flurstücke voll- und teilumfänglich:

Gemarkung Untersuhl: Flur 2, Flurstücke 1059/2, 1058, 282/1, 281/6, 281/5, 1108/7, 279/1, 279/2, 278/2, 279/3, 279/4, 279/5, 279/6 und 1108/4

Teilbereich 3 – Aufhebung

Der aufzuhebende Teilbereich 3 umfasst voraussichtlich folgende Flurstücke voll- und teilumfänglich:

Gemarkung Untersuhl: Flur 2, Flurstücke 278/1, 278/2, 279/2, 277, 276, 275, 274, 273, 272, 271, 270, 981, 980/2 und 268

Die in der Anlage befindliche Karte mit der zeichnerischen Umgrenzung der jeweiligen Bereiche ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.       Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen, öffentlichen Auslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

3.       Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planung berührt werden können, werden entsprechend § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB beteiligt.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

4.       Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

mehrheitlich beschlossen - Ja 14 Nein 1 Enthaltung 2