Hinweise aus dem Ordnungsamt zum Herbst

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Hinweise zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen

Aufgrund von vermehrten Nachfragen in den letzten Wochen wird mitgeteilt, dass eine Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt gemäß Pflanzenabfallverordnung unzulässig ist.

Somit sind sämtliche pflanzliche Abfälle

  • auf dem eigenen Grundstück im Rahmen der zulässigen Kompostierung
  • in einer Biotonne (Beantragung beim Abfallwirtschaftszweckverband)
  • in den Grünschnittschnittannahmestellen in Gerstungen oder Marksuhl

zu entsorgen.

Annahmestellen sind noch bis 25. November 2023 mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Wir bitten um Beachtung!

 

Hinweise zur Straßenreinigungspflicht

Herbstzeit ist Laubzeit. Die vielen bunten Blätter sorgen jedoch dafür, dass diese bei nasser Witterung für Fußgänger und Radfahrer gefährlich werden können. Feuchtes Laub bildet eine rutschige Schicht. Zur Abwehr von Unfällen und gefährlichen Situationen wird auf die Straßenreinigungspflicht der Anlieger gemäß Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gerstungen hingewiesen.

Wir bitten um Beachtung!