Informationen zur Vereinsförderung in der Gemeinde Gerstungen

Gemäß der aktuellen Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens, des Sports und der Kultur in der Gemeinde Gerstungen unterstützt und würdigt die Gemeindeverwaltung Gerstungen nach entsprechender Antragsstellung das gesellschaftliche Engagement von gemeinnützigen Vereinen. Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der eingereichten Fördermittelanträge zu gewährleisten, ist die Verwendung der aktuellen Vordrucke sowie eine fristgerechte Einreichung der Fördermittelanträge zu den folgenden Antragsfristen erforderlich:

 

Förderrichtlinie

Förderung

Antragsfrist

2.2.3
Punkt 1+2

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen -
Zuschuss für Vereinsmitglieder und Übungseinheiten

30.01. für das Vorjahr

2.2.1 Allgemeine Bezuschussung der nicht beeinflussbaren Ausgaben sowie Betriebskosten des Vorjahres 31.03. für das Vorjahr
2.2.2
Punkt 2
Ortsteiljubiläen

30.06. für das Folgejahr

2.2.2
Punkt 1
Vereinsjubiläen

15.08. für das Folgejahr

2.2.4 Projektförderungen 15.08.für das Folgejahr
2.2.5 bauliche bzw. investive Maßnahmen

15.08. für das Folgejahr

2.2.3
Punkt 3

Wanderfahrten, Zeltlager oder Ferienmaßnahmen für Kinder-und Jugendliche

15.11. für das Folgejahr

Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie ist seit 2021 gültig und wurde im Rahmen der Vereinsversammlung präsentiert und erläutert.  Die Richtlinie und die entsprechenden Vordrucke stehen unter VEREINSFÖRDERUNG zur Verfügung.

 


Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Anja Hartung (Tel.: 036922/245-302, E-Mail: ahartung@gerstungen.de) wenden.

 


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