Neue Katzenschutzverordnung des Wartburgkreises in Kraft

katzekatze

Der Wartburgkreis hat eine Katzenschutzverordnung erlassen, die ab sofort für das gesamte Kreisgebiet gilt. Zentrale Inhalte der Verordnung sind:

Kennzeichnungspflicht: Freigängerkatzen müssen mit einem Mikrochip versehen sein.
Kastrationspflicht: Für Katzen mit regelmäßigem Freigang besteht eine Pflicht zur Kastration.
Für die Umsetzung dieser Regelungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2026.

 


Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier:

www.wartburgkreis.de