Schüsse auf Katzen in Förtha
Bei der Gemeindeverwaltung wurde bekannt, dass in den letzten 14 Tagen im Bereich Förtha, Frankfurter Straße auf Katzen geschossen wurde. Bei der ersten Katze wurde ein Pfeil zwischen den beiden Vorderläufen festgestellt, der zu einem Bruch des Beines geführt hat. Bei der anschließenden tierärztlichen Behandlung wurde zudem ein Projektil im Hinterlauf festgestellt. Kurze Zeit später kam es an gleicher Stelle zu einem weiteren Angriff auf eine Geschwisterkatze. Hier wurde das Tier mit einem Geschoss im Gesicht getroffen, welches sich im Gaumen festsetzte. Durch eine Operation bei einem spezialisierten Tierarzt konnte die Katze gerettet werden.
In beiden Vorgängen ermittelt die Kriminalpolizei wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Sachdienliche Hinweise werden bei der Polizei (Tel.: 03691-2610) oder der Gemeindeverwaltung (Tel.: 036922 245-0) entgegengenommen.
Das Veterinäramt des Wartburgkreises ergänzt, dass mit dem Tierschutzgesetz das Leben und Wohlbefinden von Tieren geschützt werden soll. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer also einem Tier erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, verübt eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann (vgl. § 17 Tierschutzgesetz).

