Winterdienst in Gerstungen: Wichtige Hinweise zur aktuellen Wetterlage

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Auch in unserer Gemeinde hält sich das Winterwetter nun schon über einen längeren Zeitraum, mit Frost, Schnee und glatten Wegen. Für die kommenden Stunden und Tage wird zudem eine neue Schnee- und Eisregenfront erwartet. Damit alle sicher durch diese Witterung kommen, erinnert die Gemeindeverwaltung an die geltenden Winterdienstpflichten aus der Straßenreinigungssatzung. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass auch unser Bauhof seit Wochen mit allen verfügbaren Kräften im Dauereinsatz steht.

Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?

Gemäß §§ 8 und 9 der Straßenreinigungssatzung sind Anlieger verpflichtet,

  • Gehwege und Zugänge zu Überwegen in einer ausreichenden Breite von Schnee zu räumen, sodass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
  • Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,5 Meter breit freizuhalten.
  • Schnee- und Eisglätte rechtzeitig mit geeignetem abstumpfendem Material (z. B. Sand oder Splitt) zu beseitigen. Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
  • Abflussrinnen bei Tauwetter freizuhalten.
  • Festgetretenen Schnee – soweit möglich – zu lösen und auf dem eigenen Grundstück oder geeigneten Flächen abzulegen.

Besonderheit bei Straßen mit einseitigem Gehweg

Hier gilt die wechselseitige Zuständigkeit:

  • In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer auf der Gehwegseite zuständig.
  • In Jahren mit ungerader Endziffer sind die Eigentümer der gegenüberliegenden Straßenseite verpflichtet.
  • Die Räumflächen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass ein durchgehender, sicher nutzbarer Gehweg entsteht.

Einsatz unseres Bauhofs

Unser Bauhof ist in diesen Wintertagen früh morgens bis in den Abend hinein im Einsatz, um Straßen, Kreuzungsbereiche und öffentliche Wege zu sichern. Dennoch kann es – je nach Schneelage – zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Wir bitten daher um Verständnis und danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihren eigenen Winterdienst zur Sicherheit im Gemeindegebiet beitragen.