Nr. 17 - Öffentliche Ausschreibung der ehemaligen Feuerwehr in Wolfsburg-Unkeroda
Öffentliche Ausschreibung einer noch zu vermessenden Teilfläche

Die Gemeinde Gerstungen bietet im Wege einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung gegen Höchstgebot die nachstehende Teilfläche zum Verkauf an:
Ehemalige Feuerwehr in Wolfsburg-Unkeroda
- Gemarkung: Wolfsburg-Unkeroda
- Blatt: 433
- Flur: 3
- Flurstück: 693
- Größe: Teilfläche ca. 500 m² (noch unvermessen)
- zum Höchstgebot: zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten inkl. Vermessungskosten
Das Kaufobjekt befindet sich in der Lindenstraße 28 in der Gemarkung Wolfsburg-Unkeroda. Im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Gerstungen, Stand 2023, ist die Teilfläche derzeit als Wohnbaufläche gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt.
Das sich auf der zu verkaufenden Teilfläche befindliche Gebäude steht leer und wurde bisher als Feuerwehrgebäude genutzt.
Besichtigungstermine
Für Kaufinteressenten werden zwei feste Besichtigungstermine vor Ort angeboten:
- 1. Termin: Mittwoch, 09.09.2026
- 2. Termin: Dienstag, 22.09.2026
Hinweis: Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger individueller Terminabsprache mit der Liegenschaftsverwaltung (Kontaktdaten siehe unten) möglich.
Rechtliche Grundlagen
Die Veräußerung erfolgt auf Grundlage des § 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Kommunal-ordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsver-ordnung (ThürGemHV). Demnach wird der volle Wert des für kommunale Aufgaben nicht mehr benötigten Vermögensgegenstandes durch das Höchstgebot im Rahmen dieser bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung nachgewiesen.
Ihr schriftliches Kaufangebot senden Sie bis zum 25.09.2026; 23:59 Uhr, unter Angabe der Gemarkung und Flurstücknummer, an die
Gemeinde Gerstungen
Wilhelmstraße 53
Abt. Liegenschaften
99834 Gerstungen
Die vorliegende Ausschreibung begründet keine Verpflichtung der Gemeinde zur Veräußerung. Auch mit einer etwaigen Auswahlentscheidung für einen Bewerber kommt noch kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, da dieser entsprechend den Vorschriften der §§ 311 ff. BGB abzuschließen ist (z.B. Formerfordernis -> notarielle Beurkundung).
Die Gemeinde Gerstungen legt großen Wert auf eine offene und transparente sowie gleichbehandelnde und nichtdiskriminierende Gestaltung und Durchführung des Auswahlverfahrens.
Für weitere Auskünfte zu den Baugrundstücken steht Ihnen die Liegenschaftsverwaltung unter der Telefonnummer: 036922/245420 oder -422 oder per Mail an liescha@gerstungen.de zur Verfügung.
Nähere Informationen zu baulichen Vorhaben erhalten Sie in der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 036922/245401 oder per E-Mail an bau@gerstungen.de
Datenschutz:
Die Gemeinde Gerstungen wird im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten aus diesen Angeboten, in einer automatisierten Datei speichern. Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.

