Nr. 07/2021 Verpachtung von Erholungsgrundstücken "Im Weihersgrund" in Marksuhl

 

Die Gemeinde Gerstungen verpachtet Gärten in der Anlage „Im Weihersgrund“ in Marksuhl.

Die bebauten oder unbebauten Parzellen mit einer Größe zwischen 146 m² und 677 m² unterliegen nicht dem Bundeskleingartengesetz. Die bebauten Grundstücke verfügen teilweise über Strom und Wasser. Diese Versorgungsverhältnisse sind pächterseitig abzuschließen.

 

Pachtkonditionen:

Der jeweilige Pachtzins ist abhängig von Größe, Bebauung und Zustand des Gartens.

Es erfolgt keine Verpachtung an Vereine.

 

Ihre Anfrage richten Sie bitte an:

Gemeindeverwaltung Gerstungen
Abt. Liegenschaften
Wilhelmstraße 53
99834 Gerstungen                

Tel.: 036922 245-422 oder 421

E-Mail: liescha@gerstungen.de