Allgemeinverfügung über die Widmung von Straßen in der Gemeinde Gerstungen

Straße „Im Feld“ zwischen Diesterweg- und Rosenstraße – Wohngebiet Mittelweg

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBI. 1993, S. 273) in der derzeit geltenden Fassung und des Gemeinderatsbeschlusses 49-2021 vom 07.10.2021 wird nachstehender Straßenabschnitt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Straße „Im Feld“ zwischen Diesterweg- und Rosenstraße – Wohngebiet Mittelweg

 

Festsetzungen:

 

I. Klassifizierung

Der oben bezeichnete Straßenabschnitt ist Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz

II. Funktion

Der Straßenabschnitt dient als Haupterschließungsstraße

III. Träger der Straßenbaulast

Gemeinde Gerstungen

IV. Besondere Bestimmungen

Der an den Straßenabschnitt angrenzende Multifunktionsplatz (Sport- und Freizeitplatz) wird von der Straße nicht erschlossen, da trennend zwischen Straße und Platz eine gemäß B-Plan „Mittelweg“ festgesetzte nicht überfahrbare Fläche zum Anpflanzen vom Bäumen und Sträuchern liegt.

 


Die Widmungsverfügung umfasst das Grundstück Gemarkung Untersuhl, Flur 2, Flurstücke 238/5 (teilw.), 213/3 und 212/3. Der beigefügte Lageplan, aus dem die genaue Lage der genannten Fläche hervorgeht, ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, eingesehen werden.

 

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und wirksam.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen zu erheben.

 

Gerstungen, den 5. November 2021

S. Hartung
Bürgermeisterin