Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen vom 19.02.2024

Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:

  • Dieter Scheuch (Bürger für die Gemeinde)
  • Ralf Schüler (Bürger für die Gemeinde)
  • Frank Michalowksi (Bürger für die Gemeinde)
  • Torsten Ißleib (Bürger für die Gemeinde)
  • Caterina Körner (SPD/FW)
  • Bernd Göpel (SPD/FW)
  • Uwe Müller (CDU)
  • Rolf Trostmann (CDU)
  • Elke Wagner (CDU)
  • Klaus Stein (CDU)
  • Uwe Rodeck (Die LINKE/WG Gerstungen)
  • Markus Griebel (LAD/FDP)
  • Harry Weghenkel (LAD/FDP)
  • Heidemarie Bischoff (LAD/FDP)

 

Abwesend:

  • Florian Krey (Bürger für die Gemeinde)
  • Heiko Ißleib (Bürger für die Gemeinde)
  • Jens Schwedes (SPD/FW)
  • Dieter Trümper (SPD/FW)
  • Holger Fuß (SPD/FW)
  • Jens Kutzner (Die LINKE/WG Gerstungen)

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/001

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Verpflegungspauschale auf 52,50 € pro Monat zum 01.03.2024.

Die bisherige Regelung in Punkt 2.1 des Entgeltverzeichnisses der Entgeltordnung zur Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Gerstungen vom 31.07.2020 zur Höhe der Verpflegungspauschale tritt zum 01.03.2024 außer Kraft und wird durch die neu beschlossene Regelung ersetzt.

Die Eltern sind in geeigneter Weise zu informieren.

einstimmig beschlossen - Ja 14  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/002

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Elternbeiträge bis zu einem Deckungsgrad in Höhe von 25 % der Gesamtkosten der Kindergärten zum 01.03.2024.

Dies entspricht 287 € für die Ganztagsbetreuung und 215 € für die Halbtagsbetreuung eines ersten Kindes einer Familie sowie von 244 € für die Ganztagsbetreuung und 183 € für die Halbtagsbetreuung eines zweiten Kindes einer Familie in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Gerstungen.

Die bisherige Regelung in Punkt 1 des Entgeltverzeichnisses der Entgeltordnung zur Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Gerstungen vom 31.07.2020 zur Höhe der Elternbeiträge tritt zum 01.03.2024 außer Kraft und wird durch die neu beschlossene Regelung ersetzt.

Die Eltern sind in geeigneter Weise zu informieren.

mehrheitlich beschlossen - Ja 10  Nein 2  Enthaltung 2

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/003

Der Gemeinderat empfiehlt die für die Kindertagesstätten der Gemeinde Gerstungen am 19.02.2024 beschlossenen Elternbeiträge zur Anwendung für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft.

mehrheitlich beschlossen - Ja 11  Nein 1  Enthaltung 2

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/004

Der Gemeinderat erteilt der Gemeindeverwaltung den Arbeitsauftrag bei verschiedenen Trägern für Kindertageseinrichtungen Vergleichsangebote einzuholen und die Ergebnisse dem Gemeinderat bis Jahresende vorzustellen.

mehrheitlich beschlossen - Ja 12  Nein 0  Enthaltung 2

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/005

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Gerstungen (Sondernutzungssatzung) in der vorliegenden Form und Fassung.

einstimmig beschlossen - Ja 14  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/006

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Gerstungen (Sondernutzungsgebührensatzung) mit Gebührenverzeichnis der Gemeinde Gerstungen in der vorliegenden Form und Fassung.

mehrheitlich beschlossen - Ja 13  Nein 0  Enthaltung 1 

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/007

Der Gemeinderat beschließt, die Regelung zur Entschädigung in § 14 der Hauptsatzung um den Punkt (7) zu erweitern.

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. GR/2023/Ö/063 vom 28.11.2023 zum Beschluss der Hauptsatzung.

Der Gemeinderat beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Gerstungen in der vorliegenden und abgestimmten Form und Fassung.

einstimmig beschlossen – Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/008

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt, nach ausführlicher Beratung über den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Stand Oktober 2023 und mit Bezug auf die vom Bauamtsleiter ausgearbeitete, den Ausschussmitgliedern und Ortsteilbürgermeistern rechtzeitig zur Verfügung gestellten Präsentation

 

1.    folgende Änderungen in den Vorentwurf Stand Oktober 2023 einzuarbeiten bzw. den vorliegenden Planungsstand ortsteilbezogen zu bestätigen:

  • Burkhardtroda – Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation wird zugestimmt
  • Eckardtshausen - Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation wird zugestimmt
  • Förtha - Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation wird zugestimmt
  • Gerstungen/Untersuhl – Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation: Änderung im Plan –   Variante 2 – GE-Fläche am Strassberg aus Plan entnehmen – wird zugestimmt
  • Lauchröden – Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation wird zugestimmt
  • Marksuhl (Kernort) – Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation wird zugestimmt
  • Marksuhl/GE Meilesfeld – Änderung: Umring der Gewerbefläche entsprechend Aufstellungsbeschluss B-Plan einkürzen
  • Marksuhl/Lindigshof – Änderung: gemischte Baufläche in gesamter Ortslage
  • Marksuhl/Höfe - Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation wird zugestimmt
  • Neustädt - Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation mit der Abänderung von Wohnbaufläche in Mischbaufläche ab Hintergasse (Süd bis Nord) und Flächen um DGH und Kirche wird zugestimmt
  • Oberellen - Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation wird zugestimmt
  • Sallmannshausen – weitere Anpassungen: nördlicher Teil der Ortslage (Unterstraße, Rennsteigstraße) wird als Mischbaufläche ausgewiesen
  •  Verwaltungsvorschlag – Abrundung der Wohnbauflächen an den Grundstücken um den Wendehammer am Hartweg wird zugestimmt
  • Unterellen – weitere Anpassungen: Umwandlung in Mischbauflächen am nördl. Ortsrand (nördl. Obereller Str. ab Sportplatz, Am Rasen, Im Kleinen Dorf), in den übrigen Flächen wird dem Verwaltungsvorschlag gefolgt
  •  Wolfsburg-Unkeroda - Verwaltungsvorschlag gemäß Präsentation wird zugestimmt

und

2.    den aus den Änderungen resultierenden Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerstungen, mit Planungsstand Januar 2024, zu billigen, nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichen und die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB zu beteiligen.

mehrheitlich beschlossen – Ja 12 Nein 0 Enthaltung 2

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/009

Der Gemeinderat beschließt, Grundsätze der Gemeinde Gerstungen bezüglich Wahlwerbung nach eingehender Beratung im Hauptausschuss zu verabschieden.

Eventuell doch vorhandene bisherige schriftliche Vereinbarungen werden damit außer Kraft gesetzt. Die Grundsätze sind in der Neuen Werra-Zeitung als Amtsblatt der Gemeinde zu veröffentlichen. Sie treten in Kraft mit dem Tag der Veröffentlichung.

einstimmig beschlossen – Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0