Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen vom 27.10.2022

gemeinderatgemeinderat
Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:
  • Tim Rommert, Bürgermeister
  • Heiko Ißleib (Bürger für die Gemeinde)
  • Ralf Schüler (Bürger für die Gemeinde)
  • Frank Michalowski (Bürger für die Gemeinde)
  • Dieter Trümper (SPD/FW)
  • Klaus Stein (CDU)
  • Rolf Trostmann (CDU)
  • Elke Wagner (CDU)
  • Markus Griebel (LAD/FDP)
  • Harry Weghenkel (LAD/FDP)
  • Uwe Rodeck (Die LINKE/WG Gerstungen)
  • Jens Kutzner (Die Linke/WG Gerstungen)

Abwesend:

  • Torsten Ißleib (Bürger für die Gemeinde)
  • Dieter Scheuch (Bürger für die Gemeinde)
  • Florian Krey (Bürger für die Gemeinde)
  • Caterina Körner (SPD/FW)
  • Holger Fuß (SPD/FW)
  • Bernd Göpel (SPD/FW)
  • Jens Schwedes (SPD/FW)
  • Uwe Müller (CDU)
  • Heidemarie Bischoff (LAD/FDP)

 

Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe zur Finanzierung der besonderen Aufwendungen für Beschäftigte (Bekleidung) im Bereich der Feuerwehren

Beschlussnummer: GR/2022/Ö/037

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 13110.56000 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte der Feuerwehr in Höhe von 20.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.06120 Stabilisierungsansatz.

Beratung und Beschluss zum Verkauf von beweglichem Anlagevermögen

(einstimmig – 12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss zum Verkauf von beweglichem Anlagevermögen

Beschlussnummer: GR/2022/Ö/038

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 67 i. V. m. § 26 (2) Nr. 13 ThürKO den Verkauf von folgenden Gegenständen:

  • Tanklöschfahrzeug 16/24 Klöckner-H-Deutz (FIN 5400044077)
  • Kleinbagger T157
  •  Barkas B1000

an den Höchstbietenden.

(einstimmig – 12 Ja-Stimmen)

 

Beratung und Beschluss über die Abwägung und Satzung zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr.15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen

Beschlussnummer: GR/2022/Ö/039

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:

01       Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

02       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

03       Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB], in der Fassung vom 30.09.2022, bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung.

04       Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ vom 30.09.2022 wird gebilligt.

05       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB] gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB] mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

(einstimmig – 12 Ja-Stimmen.

 

Abberufung von der Funktion des stellvertretenden Werkleiters für den Eigenbetrieb "Gerstungen Grün und Service"

Beschlussnummer: GR/2022/Ö/040

Der Gemeinderat beruft Herrn Maik Lippold von der Funktion als stellvertretenden Werkleiter des Eigenbetriebes „Gerstungen Grün und Service“ mit Wirkung vom 27.10.2022 ab.

(11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

 

Abberufung von der Funktion des stellvertretenden Werkleiters für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Gerstungen"

Beschlussnummer: GR/2022/Ö/041

Der Gemeinderat beruft Herrn Thomas Hennicke von der Funktion als stellvertretenden Werkleiter des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Gerstungen“ mit Wirkung vom 27.10.2022 ab.

(11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

 

Berufung des stellvertretenden Werkleiters für den Eigenbetrieb "Gerstungen Grün & Service"

Beschlussnummer: GR/2022/Ö/042

Der Gemeinderat beruft den Bürgermeister Herrn Tim Rommert als stellvertretenden Werkleiter des Eigenbetriebes „Gerstungen Grün und Service“ der Gemeinde Gerstungen mit Wirkung vom 27.10.2022.

(10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung)

 

Berufung des stellvertretenden Werkleiters für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Gerstungen"

Beschlussnummer: GR/2022/Ö/043

Der Gemeinderat beruft den Bürgermeister Herrn Tim Rommert als stellvertretenden Werkleiter des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Gerstungen“ der Gemeinde Gerstungen mit Wirkung vom 27.10.2022.

(10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung)