Bekanntmachung der Beschlussfassungen der Sitzung des Gemeinderates vom 7. Oktober 2021

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am 07.10.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst

 

Beschlussfassung zur Korrektur der Gewinnverwendung aus dem Jahresabschluss 2018

Beschluss GR-26/2021

1.    Der Gemeinderat beschließt, die Beschlüsse Nr. 80-10/2020 und Nr. 81-10/2020 auf Grund einer Verwechslung aufzuheben.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt, zur Verwendung des Gewinns aus dem Bereich Abwasser des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen für das Jahr 2018 eine Investitionsrücklage für die Abwasserentsorgung in Höhe von 279.834,91 € zu bilden.

 

3.    Der Gemeinderat beschließt zur Verwendung des Gewinns aus dem Bereich Wasser des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen für das Jahr 2018 eine Investitionsrücklage für die Wasserversorgung in Höhe von 155.941,43 € zu bilden.

(12 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen

Beschluss GR-27/2021

Beschlussempfehlung 1

Der Gemeinderat beschließt die Einstellung der Differenz zwischen Anlagevermögen, Zuschüssen und aufgenommenen Darlehen der Einrichtungen von Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda in Höhe von 5.989.511,07 € in die allgemeine Rücklage.

(12 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschluss GR-28/2021

Der Gemeinderat beschließt die Einstellung der Haushaltsreste der öffentlichen Ein-richtungen Wasser und Abwasser von Marksuhl in Höhe von 488.170,43 € in die zweckgebundene Rücklage.

(12 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschluss GR-29/2021

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen mit einer Bilanzsumme von 59.416.070,94 € und einem Gewinn von 401.592,32 € mit o. g. Werten festzustellen.

(12 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschluss GR-30/2021

Der Gemeinderat beschließt die folgende Verwendung des Jahresergebnisses 2019 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen.

 

Gewinne:

Wasserversorgung Gerstungen:      

Übernahme in die zweckgebundene Rücklage                                            274.709,76 €

Abwasserbeseitigung Gerstungen: Vortrag auf neue Rechnung                 209.283,06 €

Bauhof: Vortrag auf neue Rechnung                                                               97.877,44 €

Wasserversorgung Marksuhl:                           

Übernahme in die zweckgebundene Rücklage                                                8.126,61 €

 

Die Verluste aus den öffentlichen Einrichtungen Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda sollen gemäß Vereinbarung vollständig durch die Gemeinde ausgeglichen werden.

 

Verluste:

Abwasserbeseitigung Marksuhl                                            -123.485,55 €

Wasserversorgung Wolfsburg-Unkeroda                               -17.761,90 €

Abwasserbeseitigung Wolfsburg-Unkeroda                           -47.157,10 €

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen

 

Beschluss GR-31/-2021

Der Gemeinderat beschließt der Werkleitung der Gemeindewerke Gerstungen für den Jahresabschluss 2019 Entlastung zu erteilen.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2020

Beschluss GR-32/2021

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen mit einer Bilanzsumme von 61.676.957,89 € und einem Gewinn von 482.920,06 € mit o. g. Werten festzustellen.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschluss GR-33/2021

Der Gemeinderat beschließt die folgende Verwendung des Jahresergebnisses 2019 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen:

 

Gewinne:

Wasserversorgung Gerstungen:

Übernahme in die zweckgebundene Rücklage                                                       148.699,94 €

 

Abwasserbeseitigung Gerstungen: Vortrag auf neue Rechnung                            519.694,52 €

 

Wasserversorgung Wolfsburg-Unkeroda:

Übernahme in die zweckgebundene Rücklage                                                             458,72 €

 

Die Verluste aus den öffentlichen Einrichtungen Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda sollen gemäß Vereinbarung vollständig durch die Gemeinde ausgeglichen werden.

 

Verluste:

Wasserversorgung Marksuhl                                        -1.757,59 €

Abwasserbeseitigung Marksuhl                                -146.690,57 €

Abwasserbeseitigung Wolfsburg-Unkeroda               -37.484,96 €

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschluss GR-34/2021

Der Gemeinderat beschließt der Werkleitung der Gemeindewerke Gerstungen für den Jahresabschluss 2020 Entlastung zu erteilen.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Gerstungen Jahresabschluss 2021

Beschluss GR-35/2021

Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 an die Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zu vergeben.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gerstungen - Entwässerungssatzung (EWS)

Beschluss GR-36/2021

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gerstungen (Entwässerungssatzung –EWS-) in der vorliegenden Fassung und Form.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zur neuen Globalkalkulation Abwasser

Beschluss GR-37/2021

Der Gemeinderat beschließt die Globalkalkulation mit der dazugehörigen Tiefenbegrenzung in der vorliegenden Fassung und Form.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zur Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS)

Beschluss GR-38/2021

Der Gemeinderat beschließt die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gerstungen (BS–EWS-) in der vorliegenden Fassung und Form.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zur Nachkalkulation Abwasser 2018-2021

Beschluss GR-39/2021

Der Gemeinderat beschließt die Nachkalkulation Abwasser 2018-2021 in der vorliegenden Fassung und Form.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zur Verwendung eines Teils der zweckgebundenen Rücklage zur Gebührenstützung

Beschluss GR-40/2021

Der Gemeinderat beschließt 1.000.000 € aus der zweckgebundenen Rücklage Abwasser zur Stützung der Abwassergebühren im Kalkulationszeitraum 2022-2025 einzusetzen.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zur Vorkalkulation Abwasser 2022-2025

Beschluss GR-41/2021

Der Gemeinderat beschließt die Vorkalkulation Abwasser 2022-2025 in der vorliegenden Fassung und Form.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zur Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS-EWS)

Beschluss GR-42/2021

Der Gemeinderat beschließt die Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gerstungen (GKS-EWS) in der vorliegenden Fassung und Form.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zur Mittelumschichtung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung von Marksuhl

Beschluss GR-43/2021

Der Gemeinderat beschließt eine Mittelumschichtung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2021 aus den Positionen „sonstige Maßnahmen / Ersatzinvestitionen / Fahrzeuge“ der öffentlichen Einrichtungen Abwasser Gerstungen, Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda in Höhe von insgesamt 120.000 € in die Position „sonstige Maßnahmen/Ersatzinvestitionen/Fahrzeuge“ der öffentlichen Einrichtungen Wasser.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

 

Grün und Service - Mittelverschiebung im Investitionsplan des WP des EB GGS

Beschluss GR-44/2021

Der Gemeinderat stimmt dem Ausgleich des Fehlbetrages für die Beschaffung eines Flächenmähers in Pos. 3 Ersatzbeschaffung/Reparaturen Technik des Investitionsplanes 2021 in Höhe von 29.000 € durch Mittelumschichtung aus Pos. 1 Fahrzeuge in Höhe von 29.000 € zu.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zum Jahresantrag für Städtebauförderung Bund-Länder-Programm 2022 für Gerstungen und Marksuhl

Beschluss GR-45/2021

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Städtebauförderung (BL-LZ) Programmjahr 2022 für das Sanierungsgebiet Gerstungen/ Marksuhl in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschluss GR-46/2021

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Städtebauförderung (BL-WnE/R) Programmjahr 2022 in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschluss GR-47/2021

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Städtebauförderung (TL-Adw und Sportstättenförderung)) Programmjahr 2022 entsprechend der Prioritätenliste Jahresantrag 2022 in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Empfehlungsbeschluss für VE-Plan "Wohnmobilstellplatz" Lindigshof

Beschluss GR-48/2021

1.         Für das im Lageplan (Anlage 1) dargestellte Plangebiet, in der Gemarkung Lindigshof, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

2.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Lindigshof mit einer Grundfläche von ca. 0,75 ha.

12/4     498 m²

66/1 teilweise  6.936 m²

66/2 teilweise  35 m²

Ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan liegt für die Gemarkung nicht vor. Damit ist es notwendig, den Plan als vorzeitigen Bebauungsplan aufzustellen.

3.         Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Die aufstrebende Einheitsgemeinde Gerstungen hat ca. 9000 Einwohner und ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort in der Region.

Durch das Gemeindegebiet verläuft die Werra mit dem bekannten Werratalradweg. Kanuten finden auf der Werra mit zahlreichen Anlegestellen ihre Herausforderung und Wanderer können die bewaldeten Hügel rund um Gerstungen auf festen Sohlen erkunden. Einfache touristische Unterkünfte oder Wohnmobilstellplätze sind in der Gemeinde kaum vorhanden.

Der Eigentümer der Grundstücke beabsichtigt deshalb, das touristische Angebot in der Gemeinde zu erweitern. Für die genannten Grundstücke ist deshalb ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. 

Die Eigentümerfamilie möchte zu den möglichen Hotelübernachtung im Gemeindegebiet Wohnmobilstellplätze anbieten und somit auch dem immer mehr zunehmenden Wander- und Rad- bzw. Caravaning-Tourismus in der Region entsprechen. Angedacht sind die Errichtung von Wohnmobilstandplätze, Spielplatz, Errichtung von Sanitäreinrichtung im Bestandsgebäude, Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder, dazugehörige Nebenanlagen und Stellplätze für PKWs, die ausschließlich der Nutzung des Wohnmobilstellplatzes zugeordnet sind. Das auf dem Grundstück vorhandene Gebäude soll als Verwalterwohnung, Verwaltungsbereich und Ferienwohnungen genutzt werden. Die Umsetzung der Planung soll bedarfsgerecht erfolgen, weshalb der Plan in 2 Bauabschnitte gegliedert wird.

Das Plangebiet soll als „Sondergebiet" mit Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz" ausgewiesen werden.

4.         Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro -PBB- Bad Salzungen GmbH in Bad Salzungen, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen beauftragt werden.

5.         Es wird jedermann Gelegenheit gegeben, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen während der Dienststunden zu erfragen. An gleicher Stelle wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung findet statt bis zur Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes (Auslegungsbeschluss) entsprechend § 3 Abs. 1 des BauGB.

6.         Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschluss über die straßenrechtliche Widmung des erstmalig hergestellten Straßenabschnitts "Im Feld" zwischen Diesterweg- und Rosenstraße Gerstungen

Beschluss GR-49/2021

Der Gemeinderat stimmt der Widmung des Straßenabschnitts „Im Feld“ zwischen Diesterweg- und Rosenstraße mit den Festsetzungen zu.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschluss über die straßenrechtliche Widmung der Heinrich-Heine-Straße Gerstungen

Beschluss GR-50/2021

Der Gemeinderat stimmt der straßenrechtlichen Widmung der Heinrich-Heine-Straße mit den Festsetzungen zu.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

Beschluss GR-51/2021

Die Abstimmungen über die notwendigen Änderungen in der Hauptsatzung und Geschäftsordnung sollen zeitnah im Rahmen einer Hauptausschusssitzung fortgesetzt werden.

(11 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss GR 52/20021

Der Gemeinderat verweist die Angelegenheit Kleinspeicher Burkhardtroda zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)

 

SuedLink – Kabelabschnittsstation – Stellungnahme der Gemeinde

Beschluss GR-53/2021

Der Gemeinderat verabschiedet die vorliegende Resolution zu einer möglichen Errichtung einer Kabelabschnittsstation im Bereich Oberellen.

(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)