Bekanntmachung der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Werra von der Landesgrenze Thüringen/Hessen bei Dankmarshausen bis zur Einmündung der Hörsel

vom 22. Dezember 2022

Als Überschwemmungsgebiet werden die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf Teilen der Gemarkungen Dankmarshausen, Dippach, Berka a.d. Werra, Herda, Untersuhl, Gerstungen, Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden, Göringen, Wartha, Neuenhof, Hörschel und Pferdsdorf festgesetzt.