Bekanntmachung SuedLink: Ankündigung von terrestrische Vermessungsarbeiten in der Einheitsgemeinde Gerstungen

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Am 11.12.2020 hat TransnetBW einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur für den Abschnitt D von SuedLink in Thüringen (zwischen Gerstungen und Meiningen-Henneberg) nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eingereicht. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Vermessungsarbeiten statt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach §21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

 

Informationen über die terrestrischen Vermessungsarbeiten

Die Querung von Gewässern und vorhandener Infrastruktur stellt eine besondere Herausforderung dar. Vor dem Bau müssen Fragestellungen zum Grundwasser, der Bodenbeschaffenheit und nicht zuletzt die generelle geotechnische Eignung des Untergrundes geklärt werden. Die jetzt anstehenden Vermessungsarbeiten dienen dazu, die Ergebnisse der Befliegungsdaten vor Ort zu verifizieren und zu ergänzen. Hierbei sind insbesondere die Tiefenlage der Sohle von Gräben und Flüssen von Interesse, um die Eignung dieser Bereiche für den Trassenverlauf beurteilen und detaillierte technische Planungen der geschlossenen Querungen aufzustellen zu können. Die Vermessungsarbeiten erfolgen im Bereich ohne Abschattung von Bäumen mittels GPS (Real-Time – mit Referenzdaten des Satellitenpositionierungsdiensts der deutschen Landesvermessung). Aus topographischer Sicht sensiblere Bereiche wie z. B. Kreuzungen mit Bahnstrecken, Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, usw., sowie abgeschattete Bereiche wie Wälder und Baumalleen erfolgen mittels tachymetrischer Aufnahme mit Messlatte/Spiegel und Holzdreibein. Die Vermessungsarbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem betroffenen Grundstück erforderlich. Art und Umfang richten sich nach den individuellen Zielsetzungen und Anforderungen vor Ort.

 

Eventuelle Schäden

Im Rahmen der Vermessungsarbeiten sind Mitarbeiter/innen mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Bei den terrestrischen Vermessungsarbeiten sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz. Die Vermessungsteams bestehen aus maximal zwei Personen und werden jeweils nur bis zu einem Tag tätig. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

 

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Die Vermessungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Gerstungen der Einheitsgemeinde Gerstungen im Zeitraum vom 15.03.2021 bis 14.09.2021.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Gerstungen zur öffentlichen Einsicht nach telefonischer Voranmeldung: 036922-245-0 aus.
Gemeinde Gerstungen
Hauptamt
Wilhelmstraße 53
99834 Gerstungen.
Die Unterlagen liegen bis zum 14.09.2021 zur Einsichtnahme aus.

Bitte tragen Sie am Auslageort eine Mund-Nase-Bedeckung.

 

Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten vor dem Betreten ihrer Flächen einzeln über die Arbeiten zu informieren.

 

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeiter der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

 

TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 3804701
E-Mail: suedlink@transnetbw.de

 

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.