Bekanntmachung über die Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

...des Fließgewässers Werra von der Landesgrenze Thüringen/Hessen bei Dankmarshausen bis zur Einmündung der Hörsel

 

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Werra von der Landesgrenze Thüringen/Hessen bei Dankmarshausen bis zur Einmündung der Hörsel

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Werra von der Landesgrenze Thüringen/Hessen bei Dankmarshausen bis zur Einmündung der Hörsel auf Teilen der Gemarkungen Dankmarshausen, Dippach, Berka a.d. Werra, Herda, Untersuhl, Gerstungen, Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden, Göringen, Wartha, Neuenhof, Hörschel und Pferdsdorf das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277), wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

13. Juni bis einschließlich 12. Juli 2022

 

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus...

Weiterer Bekanntmachungstext als PDF im Download!