Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet "Oberhalb der Bahn" der Gemeinde Gerstungen

[Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB]

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 28.06.2022 mit Beschluss-Nr. GR/2022/Ö/021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 24.02.2022 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen ist der Anlage zu entnehmen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 24.02.2022) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m § 3 Abs. 1 PlanSIG

 

vom 25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022
 

durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

 

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Gemeinde Gerstungen unter

Pläne im Verfahren

 

eingesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSIG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht) zu jedermanns Einsicht in der Einheitsgemeinde Gerstungen, Bauamt, Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen.

In Folge der COVID-19-Pandemie gelten für die Gemeindeverwaltung Gerstungen derzeit geänderte Zugangsmodalitäten.

Für die Einsichtnahme ist es daher erforderlich, einen Termin mit der Gemeindeverwaltung Gerstungen unter der Telefonnummer 036922 245-401 bzw. 036922 245-0 oder per E-Mail bau@gerstungen.de zu vereinbaren. Sobald Änderungen der Zugangsmodalitäten erfolgen, werden diese durch die Gemeinde Gerstungen erneut ortsüblich bekannt gemacht.

Die Einsichtnahme kann nur nach Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Bauamt, Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen erfolgen.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 Abs. 1 PlanSIG werden Erklärungen zur Niederschrift ausgeschlossen. Erklärungen zur Niederschrift können nur elektronisch unter bau@gerstungen.de abgegeben werden.

 

 

Anlage

Lageplan mit Geltungsbereich der 1. Änderung (schwarz gestrichelte) des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen

 

Gerstungen, den 08.07.2022                                                 -Siegel-

 

Tim Rommert
Bürgermeister