Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.07.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Beschlussfassung zu den Benutzungsentgelten der Kindertagesstätten in der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 59-07/2020

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gerstungen in der vorgeschlagenen Höhe von 221 € für die Ganztagsbetreuung und 166 € für die Halbtagsbetreuung eines ersten Kindes einer Familie sowie von 188 € für die Ganztagsbetreuung und 141 € für die Halbtagsbetreuung eines zweiten Kindes einer Familie in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Gerstungen ab 01.09.2020.

Zur Beibehaltung der Deckung in Höhe von 22% ab dem 01.01.2021 muss im Rahmen der Haushaltsplanung ein Deckungsvorschlag erarbeitet werden.

Die Eltern sind in geeigneter Weise zu informieren.

(16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschluss Nr. 60-07/2020

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gerstungen in der vorgeschlagenen Höhe von 253 € für die Ganztagsbetreuung und 190 € für die Halbtagsbetreuung eines ersten Kindes einer Familie sowie von 215 € für die Ganztagsbetreuung und 161 € für die Halbtagsbetreuung eines zweiten Kindes einer Familie in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Gerstungen ab 01.09.2021 bis 31.08.2023.

Dies entspricht einer Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten der Kindertagesein-richtungen in Höhe von 25%.

Die Eltern sind in geeigneter Weise zu informieren.

(2 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr. 61-07/2020

Der Gemeinderat beschließt keine zeitliche Vorgabe für die Erhöhung der Elternbeiträge auf 25 %. Sollte sich im Jahr 2022 die finanzielle Situation der Gemeinde verändern, ist der Gemeinderat rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen. Über eine mögliche Abänderung der Elternbeiträge ist dann zu diskutieren und erneut abzustimmen.

(16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschlussfassung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Gerstungen in kommunaler Trägerschaft (inklusive Entgeltverzeichnis)

Beschluss Nr. 62-07/2020

Der Gemeinderat beschließt folgende Einfügung in den § 2 der Entgeltordnung „Über das Entgeltverzeichnis mit den Bestandteilen Betreuungsentgelt und Verpflegungsentgelt beschließt der Gemeinderat.“

(13 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr. 63-07/2020

Der Gemeinderat beschließt die Entgeltordnung inklusive Entgeltverzeichnis für die Kindertagesstätten der Gemeinde Gerstungen in kommunaler Trägerschaft in der vorliegenden Form und Fassung mit Gültigkeit ab 01.09.2020 unter Zugrundelegung der im Punkt 4.1. a beschlossenen Betreuungsentgelte.

(9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr. 64-07/2020

Der Gemeinderat empfiehlt die für die Kindertagesstätten der Gemeinde Gerstungen am 30.07.2020 beschlossenen Betreuungsentgelte zur Anwendung für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft.

Die Verpflegungsentgelte sollen gemäß § 29 Abs. 3 ThürKitaG unter Zugrundelegung der Festlegungen des Runden Tisches (2018) erhoben werden.

(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Stimmenthaltungen)

 

Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Naturpark-Meisterei Thüringer Wald“

Beschluss Nr. 65-07/2020

Der Gemeinderat ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zur Kooperation im Projekt „Naturpark-Meisterei Thüringer Wald“, vorbehaltlich der Ausweisung eines Standortes in der Gemeinde Gerstungen.

(einstimmig – 17 Ja-Stimmen)