Öffentliche Bekanntmachun der Beschlüsse des Gemeinderates vom 9. Dezember 2021

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am 09.12.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Beschlussfassung zur Besetzung der Ausschüsse infolge einer Nachrückung

Beschluss GR-60/2021

Die Besetzung der Ausschüsse ändert sich wie folgt:

Hauptausschuss
Mitglied:                      Rolf Trostmann
Stellvertreter:              Uwe Müller

Kultusausschuss
Mitglied:                      Uwe Müller
Stellvertreter:              Rolf Trostmann

Die Besetzungen des Bauausschusses und Werkausschusses bleiben unverändert.

(18 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschlussfassung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gerstungen

Beschluss GR-61/2021

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gerstungen in der vorliegenden Form und Fassung.

(16 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans "Am Ehmesberg BA II" mit Teilaufhebung in Oberellen/ Gemeinde Gerstungen

Beschluss GR-62/2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:

 

1.    Der Bebauungsplan für das Wohngebiet "Am Ehmesberg BA II" wird nach § 2 Abs. 1 BauGB

i. v. m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert.

Der zukünftige Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgende Flurstücke vollumfänglich:

Gemarkung Oberellen: Flur 0, Flurstücke 656/8, 656/9, 656/10, 656/12, 656/13, 656/14, 656/16,656/18, 656/19, 657/7, 657/8, 657/9, 657/11, 657/12, 660/10, 660/11, 660/12, 660/14, 660/15, 660/16,

und folgende Flurstücke als Teilfläche:

Gemarkung Oberellen: Flur 0, Flurstücke 660/17, 657/6 und 656/17

Alle übrigen Flurstücke und Teilflächen von Flurstücken befinden sich im Bereich der Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplans, für die gemäß § 1 Abs. 8 BauGB alle bisherigen Festsetzungen aufgehoben werden.

Die in der Anlage befindliche Karte mit der zeichnerischen Umgrenzung der Bereiche ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen, öffentlichen Auslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

3.    Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planung berührt werden können, werden entsprechend § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB beteiligt.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

4.    Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(einstimmig – 19 Ja-Stimmen)

 

Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Windpark Gerstungen-Ost„

Beschluss GR-63/2021

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Windpark Gerstungen-Ost“ zur Festsetzung eines Sondergebietes für die Windenergienutzung (mit einem kleinen Windpark mit maximal vier Windrädern) nach § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB.

Das Plangebiet umfasst die im beiliegenden Kartenauszug dargestellten Grundstücke.

Sämtliche Kosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens (einschließlich notwendiger Gutachten) sowie für die diesbezügliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind von den Unternehmungen der juwi AG und der Thüringer Energie AG zu tragen.

(18 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen

Beschluss GR-64/2021

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 19 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes "Gerstungen Grün und Service"

Beschluss GR-65/2021

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Gerstungen Grün und Service in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 19 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung 2021/2022

Beschluss GR-66/2021

Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gerstungen für die Jahre 2021 und 2022 über ein Volumen ausgeglichen

 

im Verwaltungshaushalt in Höhe von                       15.816.600 € für 2021

                                                                                    13.855.100 € für 2022

und im Vermögenshaushalt in Höhe von                 10.608.200 € für 2021

                                                                                     13.431.200 € für 2022

mit Anlagen und Bestandteilen,

darunter der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen 2022

mit einem Volumen im Erfolgsplan in Höhe von        4.705.705 € in den Erträgen und

                                                                                        4.344.205 € in den Aufwendungen

sowie im Vermögensplan, ausgeglichen in Höhe von 9.005.834 €

und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gerstungen Grün und Service 2022

mit einem Volumen im Erfolgsplan in Höhe von      1.500.709 € in den Erträgen und

                                                                                  1.498.814 € in den Aufwendungen

sowie im Vermögensplan, ausgeglichen in Höhe von 387.387 €

in der vorliegenden Form und Fassung.

(16 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss GR-67/2021

Der Gemeinderat beschließt den Finanz- und dazugehörigen Investitionsplan der Gemeinde Gerstungen für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 19 Ja-Stimmen)

 

Bestätigung des Hauptausschuss-Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerbefragung

Beschluss GR-68/2021

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses zur Durchführung einer Bürgerbefragung im Kernort Gerstungen mit Untersuhl zur Einführung der Ortsteilverfassung gemäß § 45 ThürKO. Der Hauptausschuss wird sich mit dem Verfahren in einer gesonderten Sitzung befassen.

(einstimmig – 19 Ja-Stimmen)