Festsetzung der Grundsteuer 2022 durch öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes

 

Gegenüber dem Kalenderjahr 2021 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A 227 v.H. und der Grundsteuer B 389 v. H. eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2022 verzichtet wird.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid im Jahr 2022 erhalten, die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2021 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2022 zugegangen wäre.

Die Grundsteuer 2022 wird, mit den im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2022 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2022 in einem Betrag am 01. Juli 2022 fällig.

Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstr. 53, 99834 Gerstungen eingesehen werden.

Sollten die Grundsteuerhebesätze im Jahr 2022 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt.

Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der wirksamen Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstr. 53, 99834 Gerstungen einzulegen.

 

Gerstungen, den 06.01.2022

gez. Sylvia Hartung
Bürgermeisterin